{"id":15616,"date":"2022-10-26T11:09:39","date_gmt":"2022-10-26T09:09:39","guid":{"rendered":"https:\/\/treppenlifte-foerderung.de\/?page_id=15616"},"modified":"2023-10-24T07:25:59","modified_gmt":"2023-10-24T05:25:59","slug":"mehrfamilienhaus","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/treppenlifte-foerderung.de\/ratgeber\/einbau-voraussetzungen-machbarkeit\/mehrfamilienhaus\/","title":{"rendered":"Mehrfamilienhaus"},"content":{"rendered":"\n

\n\t\tTreppenlift im Mehrfamilienhaus \/ Mietshaus: alle Infos\n\t<\/h1>\n\t

Darf man auch in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen? Kurze und klare Antwort: Ja, der Einbau ist genau wie in einem Privathaus durchf\u00fchrbar, allerdings an etwas mehr Bedingungen gekn\u00fcpft. Welche Bedingungen das sind, verraten wir Ihnen gerne.<\/p>\n\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tWeiterlesen\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tKostenvoranschlag\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.<\/strong><\/p>\n

Sie erreichen unsere Fachberater:innen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter: 0800 589 48 76<\/strong><\/a><\/p>\n

\n\t\tWer entscheidet, ob der Treppenlift eingebaut werden darf oder nicht?\n\t<\/h2>\n\t

 Es gibt zwei potentielle Szenarien:<\/p>\n

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  1. \n
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    1. Eine Mietpartei dr\u00e4ngt auf einen Treppenlift-Einbau, da sie sonst keinen barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum erh\u00e4lt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Mietshaus \u00fcber keinen Personenaufzug verf\u00fcgt<\/strong>.<\/li>\n
    2. Ein Eigent\u00fcmer \/ Vermieter oder gar die gesamte Eigent\u00fcmergemeinschaft m\u00f6chte den Treppenlift nachr\u00fcsten, um den Immobilienwert zu erh\u00f6hen<\/strong>, neue Mietergruppen zu erschlie\u00dfen<\/strong> und das Haus grundlegend barrierearm oder gar g\u00e4nzlich barrierefrei zu gestalten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n

      \n\t\tSzenario 1\n\t<\/h3>\n\t

      Im ersten beschriebenen Szenario darf die Mietpartei den Einbau des Treppenlifts veranlassen, wenn eine nachweisliche medizinische Notwendigkeit hierf\u00fcr vorliegt. Ist dies der Fall, so d\u00fcrfen die Eigent\u00fcmer der baulichen Ver\u00e4nderung nicht widersprechen, m\u00fcssen sie also dulden. Dies wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen best\u00e4tigt. Die Kosten sind allerdings von der Mietpartei zu tragen<\/strong>. Diese muss au\u00dferdem daf\u00fcr Sorge tragen, dass der Treppenlift nach Ende des Mietverh\u00e4ltnisses zur\u00fcck gebaut wird, wenn die Eigent\u00fcmer dies verlangen.<\/p>\n

      \n\t\tSzenario 2\n\t<\/h3>\n\t

      Im zweiten Szenario muss die gesamte Eigent\u00fcmergemeinschaft mehrheitlich zustimmen, da es sich um eine tiefgreifende bauliche Ver\u00e4nderung des gemeinschaftlich genutzten Teils innerhalb des Geb\u00e4udes handelt. <\/p>\n

      Falls es sich um eine Modernisierung handelt, so d\u00fcrfen die Eigent\u00fcmer insgesamt 8 % der Gesamtkosten nach Abzug aller Zusch\u00fcsse und F\u00f6rdermittel, maximal jedoch 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, als Mieterh\u00f6hung<\/strong> auf die Mieter des Hauses umlegen. Zudem werden Wartungskosten (abzgl. Reparaturen) und Betriebskosten als umlegbare Nebenkosten akzeptiert.<\/p>\n

      \n\t\tIst eine Umlage der Kosten auf die Mieter m\u00f6glich?\n\t<\/h3>\n\t

      Die Frage, ob die Kosten f\u00fcr die Nachr\u00fcstung eines Treppenlifts auf die Mieter umgelegt werden k\u00f6nnen, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Entscheidend ist, dass der Treppenlift die Wohnsituation s\u00e4mtlicher Mieter nachhaltig verbessert<\/strong> und als Modernisierungsma\u00dfnahme eingestuft wird. Bei Aufz\u00fcgen ist dies in der Regel der Fall, bei einfachen Treppenliften muss der Einzelfall bewertet werden.<\/p>\n

      \n\t\tTreppenbreite und Brandschutz\n\t<\/h2>\n\t

      Nur weil die Treppenlift Montage rein technisch m\u00f6glich ist, ist sie noch lange nicht zul\u00e4ssig. Dies gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr Mehrfamilienh\u00e4user mit mehreren Wohneinheiten. Diese unterliegen den Landesbauordnungen und damit den Vorgaben der DIN 18065<\/strong> (technische Baubestimmungen). Diese Norm definiert klare Ma\u00dfe hinsichtlich der Mindestlaufbreite und Restlaufbreite an notwendigen und zus\u00e4tzlichen Treppen. <\/p>\n

      Mindestlaufbreite = tats\u00e4chlich nutzbare Treppenbreite nach Abzug von Gel\u00e4nder, Schienensystem, Treppenlift etc.<\/strong><\/p>\n

      Restlaufbreite = nutzbare Treppenbreite w\u00e4hrend der Lift ohne Passagier und eingeklappt die Treppe auf- und abf\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n\n\n
      Immobilie<\/b><\/td>\nMindestlaufbreite der notwendigen Treppe <\/b><\/td>\nMindestlaufbreite der zus\u00e4tzlichen Treppe<\/b><\/td>\nRestlaufbreite der Haupttreppe<\/b><\/td>\n<\/tr>\n
      Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten<\/td>\n80 cm<\/td>\n50 cm<\/td>\n60 cm<\/td>\n<\/tr>\n
      Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m\u00b2 Wohnfl\u00e4che<\/td>\n100 cm<\/td>\n50 cm<\/td>\n60 cm<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n\t

      Damit die 100 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden k\u00f6nnen, m\u00fcsste die Treppe mindestens 130 cm<\/strong> breit sein – ein normaler Sitzlift ben\u00f6tigt im eingeklappten Zustand etwa 30 bis 40 cm Platz – ausgeklappt und fahrbereit etwa 50 – 60 cm.<\/p>\n

      An etwas engeren Treppen lohnt es sich, eine kleine Kurve am Treppenaufgang einzuplanen, die dem Treppenlift eine platzsparende Parkposition<\/strong> „um die Ecke“ erm\u00f6glicht. <\/p>\n\t