{"id":15616,"date":"2022-10-26T11:09:39","date_gmt":"2022-10-26T09:09:39","guid":{"rendered":"https:\/\/treppenlifte-foerderung.de\/?page_id=15616"},"modified":"2023-10-24T07:25:59","modified_gmt":"2023-10-24T05:25:59","slug":"mehrfamilienhaus","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/treppenlifte-foerderung.de\/ratgeber\/einbau-voraussetzungen-machbarkeit\/mehrfamilienhaus\/","title":{"rendered":"Mehrfamilienhaus"},"content":{"rendered":"\n
Darf man auch in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen? Kurze und klare Antwort: Ja, der Einbau ist genau wie in einem Privathaus durchf\u00fchrbar, allerdings an etwas mehr Bedingungen gekn\u00fcpft. Welche Bedingungen das sind, verraten wir Ihnen gerne.<\/p>\n\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tWeiterlesen\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tKostenvoranschlag\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t Lassen Sie sich unverbindlich beraten.<\/strong><\/p>\n Sie erreichen unsere Fachberater:innen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter: 0800 589 48 76<\/strong><\/a><\/p>\n Es gibt zwei potentielle Szenarien:<\/p>\n Im ersten beschriebenen Szenario darf die Mietpartei den Einbau des Treppenlifts veranlassen, wenn eine nachweisliche medizinische Notwendigkeit hierf\u00fcr vorliegt. Ist dies der Fall, so d\u00fcrfen die Eigent\u00fcmer der baulichen Ver\u00e4nderung nicht widersprechen, m\u00fcssen sie also dulden. Dies wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen best\u00e4tigt. Die Kosten sind allerdings von der Mietpartei zu tragen<\/strong>. Diese muss au\u00dferdem daf\u00fcr Sorge tragen, dass der Treppenlift nach Ende des Mietverh\u00e4ltnisses zur\u00fcck gebaut wird, wenn die Eigent\u00fcmer dies verlangen.<\/p>\n Im zweiten Szenario muss die gesamte Eigent\u00fcmergemeinschaft mehrheitlich zustimmen, da es sich um eine tiefgreifende bauliche Ver\u00e4nderung des gemeinschaftlich genutzten Teils innerhalb des Geb\u00e4udes handelt. <\/p>\n Falls es sich um eine Modernisierung handelt, so d\u00fcrfen die Eigent\u00fcmer insgesamt 8 % der Gesamtkosten nach Abzug aller Zusch\u00fcsse und F\u00f6rdermittel, maximal jedoch 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, als Mieterh\u00f6hung<\/strong> auf die Mieter des Hauses umlegen. Zudem werden Wartungskosten (abzgl. Reparaturen) und Betriebskosten als umlegbare Nebenkosten akzeptiert.<\/p>\n Die Frage, ob die Kosten f\u00fcr die Nachr\u00fcstung eines Treppenlifts auf die Mieter umgelegt werden k\u00f6nnen, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Entscheidend ist, dass der Treppenlift die Wohnsituation s\u00e4mtlicher Mieter nachhaltig verbessert<\/strong> und als Modernisierungsma\u00dfnahme eingestuft wird. Bei Aufz\u00fcgen ist dies in der Regel der Fall, bei einfachen Treppenliften muss der Einzelfall bewertet werden.<\/p>\n Nur weil die Treppenlift Montage rein technisch m\u00f6glich ist, ist sie noch lange nicht zul\u00e4ssig. Dies gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr Mehrfamilienh\u00e4user mit mehreren Wohneinheiten. Diese unterliegen den Landesbauordnungen und damit den Vorgaben der DIN 18065<\/strong> (technische Baubestimmungen). Diese Norm definiert klare Ma\u00dfe hinsichtlich der Mindestlaufbreite und Restlaufbreite an notwendigen und zus\u00e4tzlichen Treppen. <\/p>\n Mindestlaufbreite = tats\u00e4chlich nutzbare Treppenbreite nach Abzug von Gel\u00e4nder, Schienensystem, Treppenlift etc.<\/strong><\/p>\n Restlaufbreite = nutzbare Treppenbreite w\u00e4hrend der Lift ohne Passagier und eingeklappt die Treppe auf- und abf\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n\n\t\tWer entscheidet, ob der Treppenlift eingebaut werden darf oder nicht?\n\t<\/h2>\n\t
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\n\t\tSzenario 1\n\t<\/h3>\n\t
\n\t\tSzenario 2\n\t<\/h3>\n\t
\n\t\tIst eine Umlage der Kosten auf die Mieter m\u00f6glich?\n\t<\/h3>\n\t
\n\t\tTreppenbreite und Brandschutz\n\t<\/h2>\n\t