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Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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