Treppenlift Förderung in Baden-Württemberg 2024
Für einen Treppenlift-Zuschuss in Frage kommt jeder, der mindestens 15% der Gesamtkosten selbst tragen kann. Die restlichen Kosten verteilen sich auf ein zinsarmes Finanzierungsdarlehen der L-Bank sowie Direktzuschüsse. Lernen sie weitere Zuschüsse und Fördermittel kennen.
Inhalt:
Neben den überregionalen Zuschüssen (KfW, Pflegekassenzuschuss, Agentur für Arbeit, Sozialamt) stellen das Bundesland Baden-Württemberg und die Städte Stuttgart, Mannheim und Heidelberg regionale Finanzierungshilfen zur Verfügung:
Fördergebiet Baden-Württemberg
Für Vermieter
Mietwohnungsfinanzierung / L-Bank
Mit der Mietwohnungsfinanzierung fördert das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit der L-Bank neben der energetischen Sanierung auch den barrierereduzierenden Umbau von Mietwohnungen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die mehrere Mietwohnungen sanieren wollen. Auch der Einbau eines Plattform- bzw. Treppenlifts ist mit diesem Förderprogramm finanzierbar.
Es handelt sich dabei um ein zinsgünstiges Darlehen, das von der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Bank gemäß der Bundesförderung Altersgerecht Umbauen (159) vergeben wird. Die Förderung ist speziell für Personen vorgesehen, die mehrere Wohnungen modernisieren möchten. Das zu finanzierende Volumen muss mindestens 200.000 EUR betragen, wobei das Darlehen bis zu 100% der Investitionskosten abdecken kann. Eine Kombination mit zusätzlichen Darlehen der L-Bank ist möglich.
Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank kann von Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbänden/Vereinigungen und öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Tipp: Wenn im Gebäude mehrere Mieter einen Treppenlift benötigen, sollten Sie gemeinsam auftreten. Bringen Sie dem Vermieter gemeinschaftlich den Wunsch nach einem Treppenlift vor und weisen Sie dabei auf die Möglichkeiten der Mietwohnungsfinanzierung hin.
Für Eigentümer
Zusatzfinanzierung "Barrierefreiheit" - Eigentumsfinanzierung BW / L-Bank
Die L-Bank unterstützt Familien mit der Zusatzfinanzierung "Barrierefreiheit" beim Abbau von Barrieren in gebrauchten Immobilien. Diese Förderung ist ausschließlich in Verbindung mit der "Eigentumsfinanzierung BW Z15 Basisförderung" nutzbar, wobei die Zusage zur Basisförderung nicht älter als 10 Jahre sein darf. Sie kann auch für den Einbau von Treppenliften verwendet werden.
Die Zusatzfinanzierung wird in Form eines zinsgünstigen Fixzinskredites in der Höhe von maximal 50.000 € vergeben. Der Antrag kann von Eigentümern bei der L-Bank gestellt werden.
Das Darlehen ist mit dem KfW-Kredit 159 “Altersgerecht-Umbauen” und dem KfW-Investitionszuschuss 455-B “Barrierereduzierung” kombinierbar.
Für Wohnungseigentümerschaften
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften / L-Bank
Die L-Bank fördert Wohnungseigentümerschaften, die Barrieren in ihren gemeinsam genutzten Räumlichkeiten oder in einzelnen Wohneinheiten im Mehrparteienhaus reduzieren wollen. Auch der Einbau eines Treppen- bzw. Plattformlifts ist mit dieser Förderung finanzierbar.
Es handelt sich um ein Förderdarlehen mit 10-Jahres-Fixzinsvergünstigung. Die maximale Kredithöhe beträgt 50.000 € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und altersgerechtem Umbau. Bei Barrierereduzierung gewährt die L-Bank einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages.
Das Darlehen kann von Wohnungseigentümerschaften in Anspruch genommen werden, deren Objekt sich in Baden-Württemberg befindet. Der Antrag ist an die L-Bank, Bereich Wohnungsunternehmen, zu richten.
Info: Wenn Einzelpersonen eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen und diese Finanzierung nutzen möchten, muss die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und des Verwalters eingeholt werden. Der Antrag kann nur gemeinschaftlich als Wohngseigentümerschaft gestellt werden.
Angebot einholen!
Planen Sie, Ihr Objekt in Baden-Württemberg mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - naürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.
Fördergebiet Stuttgart
Für Eigentümer, Mieter und Vermieter
Städtisches Förderprogramm barrierefreies und altersgerechtes Wohnen / Stadt Stuttgart
Die Stadt Stuttgart unterstützt den Umbau von Bestandswohnungen hin zu Barrierefreiheit. Die Objekte müssen sich im Stadtkreis Stuttgart befinden.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der 60 bis 70 Prozent der anfallenden Kosten abdeckt und maximal 10.000 Euro beträgt. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, eines Pflegegrades oder wenn ein Bewohner das 55. Lebensjahr vollendet hat, liegt der Zuschussbetrag höher. Für die Montage eines Plattformlifts bzw. Treppenlifts im Außenbereich beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent des Eigenanteils. Das kommunale Förderprogramm lässt sich mit dem KfW-Kredit kombinieren.
Das städtische Förderprogramm steht Privatpersonen (Eigentümern, Vermietern und Mietern), Wohneigentümergemeinschaften sowie juristischen Personen wie Baugenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Vereinen und Stiftungen offen. Der Antrag wird an die Landeshauptstadt Stuttgart an die Beauftragte für die Belange für Menschen mit Behinderung gestellt und durch die Wohnberatung des Deutschen Roten Kreuzes oder durch einen zertifizierten Handwerksbetrieb begleitet.
Fördergebiet Mannheim
Für Eigentümer / Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim unterstützt Vorhaben, die Barrieren in Wohnungen im Stadtkreis Mannheim reduzieren. Das Ziel dieser städtischen Initiative ist unter anderem die Schaffung barrierefreier Zugänge zu Wohngebäuden und -einheiten. Die Finanzierung des Einbaus eines Treppenlifts oder Plattformlifts ist möglich.
Die Unterstützung wird als Zuschuss bereitgestellt. Üblicherweise beträgt dieser 10 % der anerkannten Kosten. Für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder bei drohender Behinderung kann der Zuschuss auf bis zu 25 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.
Einen Antrag können Eigentümer, Vermieter, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften einreichen. Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Städtebau der Stadt Mannheim.
Die Unterstützung lässt sich nicht mit dem städtischen Förderprogramm Wohneigentum kombinieren. Eine Zusammenlegung des städtischen Förderprogramms mit dem KfW-Kredit ist jedoch möglich.
Fördergebiet Heidelberg
Für Eigentümer, Mieter und Vermieter / Stadt Heidelberg
Mit dem Förderprogramm “Lebenslaufwohnungen” fördert die Stadt Heidelberg Eigentümer, Mieter und Vermieter beim Neu- und Umbau barrierefreier Wohnungen.
Es handelt sich um eine kommunale Förderung der Stadt Heidelberg, die in Form eines Zuschusses gewährt wird. Der Einbau eines Treppenlifts wird mit maximal 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Gefördert wird ausschließlich die Modernisierung von Objekten, die sich im Stadtkreis Heidelberg befinden.
Nur Eigentümer können den Förderantrag stellen, wobei eine Bewilligung an persönliche Voraussetzungen geknüpft ist (Alter über 60 Jahre oder Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung, Einkommensgrenzen). Der Antrag wird im Rahmen des Beratungsgesprächs mit der Fachstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg eingereicht. Die städtische Förderung lässt sich mit Leistungen der Pflegeversicherung oder mit KfW-Förderungen kombinieren.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?