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Treppenlift Förderung in Baden-Württemberg 2024

Für einen Treppenlift-Zuschuss in Frage kommt jeder, der mindestens 15% der Gesamtkosten selbst tragen kann. Die restlichen Kosten verteilen sich auf ein zinsarmes Finanzierungsdarlehen der L-Bank sowie Direktzuschüsse. Lernen sie weitere Zuschüsse und Fördermittel kennen.

Rollstuhlfahrer

Neben den überregionalen Zuschüssen (KfW, Pflegekassenzuschuss, Agentur für Arbeit, Sozialamt) stellen das Bundesland Baden-Württemberg und die Städte Stuttgart, Mannheim und Heidelberg regionale Finanzierungshilfen zur Verfügung:

Fördergebiet Baden-Württemberg

Für Vermieter

Mietwohnungsfinanzierung / L-Bank

Mit der Mietwohnungsfinanzierung fördert das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit der L-Bank neben der energetischen Sanierung auch den barrierereduzierenden Umbau von Mietwohnungen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die mehrere Mietwohnungen sanieren wollen. Auch der Einbau eines Plattform- bzw. Treppenlifts ist mit diesem Förderprogramm finanzierbar.

Es handelt sich dabei um ein zinsgünstiges Darlehen, das von der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Bank gemäß der Bundesförderung Altersgerecht Umbauen (159) vergeben wird. Die Förderung ist speziell für Personen vorgesehen, die mehrere Wohnungen modernisieren möchten. Das zu finanzierende Volumen muss mindestens 200.000 EUR betragen, wobei das Darlehen bis zu 100% der Investitionskosten abdecken kann. Eine Kombination mit zusätzlichen Darlehen der L-Bank ist möglich.

Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank kann von Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbänden/Vereinigungen und öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

Tipp: Wenn im Gebäude mehrere Mieter einen Treppenlift benötigen, sollten Sie gemeinsam auftreten. Bringen Sie dem Vermieter gemeinschaftlich den Wunsch nach einem Treppenlift vor und weisen Sie dabei auf die Möglichkeiten der Mietwohnungsfinanzierung hin.

Für Eigentümer

Zusatzfinanzierung "Barrierefreiheit" - Eigentumsfinanzierung BW / L-Bank

Die L-Bank unterstützt Familien mit der Zusatzfinanzierung "Barrierefreiheit" beim Abbau von Barrieren in gebrauchten Immobilien. Diese Förderung ist ausschließlich in Verbindung mit der "Eigentumsfinanzierung BW Z15 Basisförderung" nutzbar, wobei die Zusage zur Basisförderung nicht älter als 10 Jahre sein darf. Sie kann auch für den Einbau von Treppenliften verwendet werden.

Die Zusatzfinanzierung wird in Form eines zinsgünstigen Fixzinskredites in der Höhe von maximal 50.000 € vergeben. Der Antrag kann von Eigentümern bei der L-Bank gestellt werden.

Das Darlehen ist mit dem KfW-Kredit 159 “Altersgerecht-Umbauen” und dem KfW-Investitionszuschuss 455-B “Barrierereduzierung” kombinierbar.

Für Wohnungseigentümerschaften

Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften / L-Bank

Die L-Bank fördert Wohnungseigentümerschaften, die Barrieren in ihren gemeinsam genutzten Räumlichkeiten oder in einzelnen Wohneinheiten im Mehrparteienhaus reduzieren wollen. Auch der Einbau eines Treppen- bzw. Plattformlifts ist mit dieser Förderung finanzierbar.

Es handelt sich um ein Förderdarlehen mit 10-Jahres-Fixzinsvergünstigung. Die maximale Kredithöhe beträgt 50.000 € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und altersgerechtem Umbau. Bei Barrierereduzierung gewährt die L-Bank einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages.

Das Darlehen kann von Wohnungseigentümerschaften in Anspruch genommen werden, deren Objekt sich in Baden-Württemberg befindet. Der Antrag ist an die L-Bank, Bereich Wohnungsunternehmen, zu richten.

Info: Wenn Einzelpersonen eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen und diese Finanzierung nutzen möchten, muss die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer und des Verwalters eingeholt werden. Der Antrag kann nur gemeinschaftlich als Wohngseigentümerschaft gestellt werden.

Angebot einholen!

Planen Sie, Ihr Objekt in Baden-Württemberg mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - naürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.

Fördergebiet Stuttgart

Für Eigentümer, Mieter und Vermieter

Städtisches Förderprogramm barrierefreies und altersgerechtes Wohnen / Stadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart unterstützt den Umbau von Bestandswohnungen hin zu Barrierefreiheit. Die Objekte müssen sich im Stadtkreis Stuttgart befinden.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der 60 bis 70 Prozent der anfallenden Kosten abdeckt und maximal 10.000 Euro beträgt. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, eines Pflegegrades oder wenn ein Bewohner das 55. Lebensjahr vollendet hat, liegt der Zuschussbetrag höher. Für die Montage eines Plattformlifts bzw. Treppenlifts im Außenbereich beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent des Eigenanteils. Das kommunale Förderprogramm lässt sich mit dem KfW-Kredit kombinieren.

Das städtische Förderprogramm steht Privatpersonen (Eigentümern, Vermietern und Mietern), Wohneigentümergemeinschaften sowie juristischen Personen wie Baugenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Vereinen und Stiftungen offen. Der Antrag wird an die Landeshauptstadt Stuttgart an die Beauftragte für die Belange für Menschen mit Behinderung gestellt und durch die Wohnberatung des Deutschen Roten Kreuzes oder durch einen zertifizierten Handwerksbetrieb begleitet.

Fördergebiet Mannheim

Für Eigentümer / Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim unterstützt Vorhaben, die Barrieren in Wohnungen im Stadtkreis Mannheim reduzieren. Das Ziel dieser städtischen Initiative ist unter anderem die Schaffung barrierefreier Zugänge zu Wohngebäuden und -einheiten. Die Finanzierung des Einbaus eines Treppenlifts oder Plattformlifts ist möglich.

Die Unterstützung wird als Zuschuss bereitgestellt. Üblicherweise beträgt dieser 10 % der anerkannten Kosten. Für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder bei drohender Behinderung kann der Zuschuss auf bis zu 25 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.

Einen Antrag können Eigentümer, Vermieter, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften einreichen. Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Städtebau der Stadt Mannheim.

Die Unterstützung lässt sich nicht mit dem städtischen Förderprogramm Wohneigentum kombinieren. Eine Zusammenlegung des städtischen Förderprogramms mit dem KfW-Kredit ist jedoch möglich.

Fördergebiet Heidelberg

Für Eigentümer, Mieter und Vermieter / Stadt Heidelberg

Mit dem Förderprogramm “Lebenslaufwohnungen” fördert die Stadt Heidelberg Eigentümer, Mieter und Vermieter beim Neu- und Umbau barrierefreier Wohnungen.

Es handelt sich um eine kommunale Förderung der Stadt Heidelberg, die in Form eines Zuschusses gewährt wird. Der Einbau eines Treppenlifts wird mit maximal 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Gefördert wird ausschließlich die Modernisierung von Objekten, die sich im Stadtkreis Heidelberg befinden.

Nur Eigentümer können den Förderantrag stellen, wobei eine Bewilligung an persönliche Voraussetzungen geknüpft ist (Alter über 60 Jahre oder Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung, Einkommensgrenzen). Der Antrag wird im Rahmen des Beratungsgesprächs mit der Fachstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg eingereicht. Die städtische Förderung lässt sich mit Leistungen der Pflegeversicherung oder mit KfW-Förderungen kombinieren.

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

Überregionale Fördermittel

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Pflegekassenzuschuss

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Sozialhilfe

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

Kostenträger bei Unfallfolgen

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Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

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Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Kostenträger Checkliste

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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