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Treppenlift Förderung in Brandenburg 2024

Brandenburg ist einer der Spitzenreiter, was die Vergabe von Fördermitteln zur Herstellung von Barrierefreiheit in Deutschland anbelangt. Besonders in Cottbus gibt es signifikante Finanzhilfen. Lernen Sie hier alle Zuschüsse und Fördermittel kennen.

Rollstuhlfahrer

Brandenburg zählt zu den führenden Bundesländern in Deutschland hinsichtlich der Fördermittelvergabe für barrierefreies Wohnen. Neben den bundesweiten Fördermaßnahmen von KfW, Pflegekassen, Agentur für Arbeit und dem Sozialamt können Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Brandenburg mit speziellen regionalen Förderprogrammen rechnen. Insbesondere die Bevölkerung der Stadt Cottbus profitiert von erheblichen finanziellen Zuwendungen, die gezielt zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in ihren Stadtteilen eingesetzt werden.

Fördergebiet Brandenburg

Für Eigentümer

Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung / ILB

Diese Förderung ist mit 31.12.2023 abgelaufen.

Das Land Brandenburg unterstützt in Zusammenarbeit mit der ILB Maßnahmen Maßnahmen zur altersgerechten Anpassung von Gebäuden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung der Installation eines Treppenlifts.

Das Programm kombiniert ein zinsfreies Darlehen mit Zuschüssen, um nachhaltige und altersgerechte Anpassungen zu fördern. Die betreffende Wohnung sollte in einem innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen (Bestätigung durch die Stadt oder Gemeinde erforderlich) und vor dem 2. Oktober 2009 gebaut worden sein. Die Maßnahmekosten müssen mind. 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zu den Hauptfördervoraussetzungen zählen eine Eigenbeteiligung von mindestens 15 Prozent und das Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen. Zusätzliche Förderungen sind für Familien mit Kindern und Schwerbehinderten sowie für Haushalte, die die untere Einkommensgrenze nicht überschreiten, verfügbar. Für jedes Kind, das innerhalb der nächsten 20 Jahre zum Haushalt hinzukommt, verringert sich die Darlehenssumme sofort um 5.000 €. Die geförderte Wohnung muss mindestens 20 Jahre selbst bewohnt werden.

Personen, die eine Eigentumswohnung bewohnen und selbst nutzen, können einen Antrag stellen. Dieser ist bei der ILB einzureichen.

Für Eigentümer von Mietwohngebäuden

Mietwohnungsbau: Generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden / ILB

Das Land Brandenburg fördert in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes (ILB) die alters- und generationenfreundliche Umgestaltung von Mietimmobilien. Das Ziel ist, nachhaltig renovierte Wohnräume zu erschwinglichen Mieten anzubieten, die auf die Bedürfnisse spezifischer Bewohnergruppen abgestimmt sind. Um die soziale Zugänglichkeit zu gewährleisten, sind bestimmte Wohnungen im Rahmen der Darlehensaufnahme mit Belegungsbindung und Mietobergrenzen versehen. Auch die Installation von Treppen- und Plattformliften zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind damit unter anderem finanzierbar.

Es wird ein 20-jähriges, zinsloses Darlehen angeboten, welches bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche umfassen kann.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden, die sich im innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet in Brandenburg befinden.

Weiterhin ist eine Kombination mit der ILB-Aufzugsförderung ist möglich.

Für den Nachweis muss vom zuständigen Amt eine “Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen” abgegeben werden. Interessierte reichen ihren Antrag direkt bei der ILB ein.

Für Eigentümer von Mietwohngebäuden

Mietwohnungsbau - Aufzüge / ILB

Das Land Brandenburg fördert in Zusammenarbeit mit der ILB den Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohngebäuden.

Ein zinsloses Darlehen von bis zu 20.000 Euro (auf 20 Jahre) steht für jede erschlossene Wohnung zur Verfügung. Dazu können Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro hinzukommen. Wenn nach der Aufzugsinstallation sowohl das Gebäude als auch alle Wohnungen barrierefrei zugänglich sind, kann der Zuschuss bis zu 10.000 Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 25.000 Euro pro Wohnung und deckt jedoch bis zu 85 % der Gesamtkosten.

Die reine Nachrüstung von Aufzugsanlagen wird nicht gefördert, wenn dadurch kein barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen sichergestellt ist oder wenn die Wohnungen nach Abschluss der Maßnahme nicht einem mittleren Modernisierungsstandard entsprechen.

Eigentümer, Erbbauberechtigte und andere Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden können einen Antrag stellen, sofern es sich um Maßnahmen handelt, die in einem Objekt im Raum Brandenburg umgesetzt werden sollen. Das Programm kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2025.

Angebot einholen!

Planen Sie, Ihr Objekt in Brandenburg mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - natürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.

Für Vermieter

Brandenburg-Kredit Altersgerecht umbauen - Tilgungszuschuss / ILB

Das Land Brandenburg unterstützt das KfW-Darlehen "Altersgerecht Umbauen" mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 %. Die Förderung kann auch zur Finanzierung eines Treppenlifts genutzt werden.

Mehr zum KfW-Darlehen Altersgerecht umbauen

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten, maximal aber 50.000 EUR pro Wohneinheit.

Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Andere Fördermittel können kombiniert werden, solange die Gesamtsumme aus diesen Mitteln die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Der Antrag für den "Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen" ist gemeinsam mit dem Antrag für das KfW-Darlehen vor Projektbeginn bei der ILB einzureichen.

Für alle

Behindertengerechte Anpassung / Investitionsbank des Landes Brandenburg

Diese Förderung ist mit 31.12.2023 abgelaufen.

Das Land Brandenburg unterstützt in Kooperation mit der ILB die behindertengerechte Anpassung von Wohnräumen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch Lösungen zur Überbrückung von Höhenunterschieden, wie Rampen, Treppen- und Hublifte.

Ein Zuschuss von bis zu 26.000 Euro wird gewährt, aufgeteilt in zwei Bereiche: Für bauliche Anpassungen stehen maximal 12.000 Euro zur Verfügung, während für Maßnahmen zur Höhenüberwindung bis zu 14.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Förderungen können kombiniert werden und sind nicht rückzahlbar.

Berechtigt zur Antragstellung sind schwerbehinderte Personen, die in Brandenburg als Eigentümer oder Mieter registriert sind. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen von den zuständigen Behindertenberatungsstellen als geeignet befunden und entsprechend bestätigt werden.

Vermieter können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie nachweisen, dass der anzupassende Wohnraum von Personen genutzt wird, die besondere bauliche oder technische Anforderungen aufgrund ihrer Behinderung haben. Dazu gehören Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, chronischen Krankheiten, Heimdialyse, Blindheit oder Gehörlosigkeit. Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

Überregionale Fördermittel

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Pflegekassenzuschuss

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Sozialhilfe

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

Kostenträger bei Unfallfolgen

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Kostenträger Checkliste

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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