Treppenlift Förderung in Brandenburg 2024
Brandenburg ist einer der Spitzenreiter, was die Vergabe von Fördermitteln zur Herstellung von Barrierefreiheit in Deutschland anbelangt. Besonders in Cottbus gibt es signifikante Finanzhilfen. Lernen Sie hier alle Zuschüsse und Fördermittel kennen.
Inhalt:
Brandenburg zählt zu den führenden Bundesländern in Deutschland hinsichtlich der Fördermittelvergabe für barrierefreies Wohnen. Neben den bundesweiten Fördermaßnahmen von KfW, Pflegekassen, Agentur für Arbeit und dem Sozialamt können Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Brandenburg mit speziellen regionalen Förderprogrammen rechnen. Insbesondere die Bevölkerung der Stadt Cottbus profitiert von erheblichen finanziellen Zuwendungen, die gezielt zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in ihren Stadtteilen eingesetzt werden.
Fördergebiet Brandenburg
Für Eigentümer
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung / ILB
Diese Förderung ist mit 31.12.2023 abgelaufen.
Das Land Brandenburg unterstützt in Zusammenarbeit mit der ILB Maßnahmen Maßnahmen zur altersgerechten Anpassung von Gebäuden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung der Installation eines Treppenlifts.
Das Programm kombiniert ein zinsfreies Darlehen mit Zuschüssen, um nachhaltige und altersgerechte Anpassungen zu fördern. Die betreffende Wohnung sollte in einem innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen (Bestätigung durch die Stadt oder Gemeinde erforderlich) und vor dem 2. Oktober 2009 gebaut worden sein. Die Maßnahmekosten müssen mind. 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zu den Hauptfördervoraussetzungen zählen eine Eigenbeteiligung von mindestens 15 Prozent und das Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen. Zusätzliche Förderungen sind für Familien mit Kindern und Schwerbehinderten sowie für Haushalte, die die untere Einkommensgrenze nicht überschreiten, verfügbar. Für jedes Kind, das innerhalb der nächsten 20 Jahre zum Haushalt hinzukommt, verringert sich die Darlehenssumme sofort um 5.000 €. Die geförderte Wohnung muss mindestens 20 Jahre selbst bewohnt werden.
Personen, die eine Eigentumswohnung bewohnen und selbst nutzen, können einen Antrag stellen. Dieser ist bei der ILB einzureichen.
Für Eigentümer von Mietwohngebäuden
Mietwohnungsbau: Generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden / ILB
Das Land Brandenburg fördert in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes (ILB) die alters- und generationenfreundliche Umgestaltung von Mietimmobilien. Das Ziel ist, nachhaltig renovierte Wohnräume zu erschwinglichen Mieten anzubieten, die auf die Bedürfnisse spezifischer Bewohnergruppen abgestimmt sind. Um die soziale Zugänglichkeit zu gewährleisten, sind bestimmte Wohnungen im Rahmen der Darlehensaufnahme mit Belegungsbindung und Mietobergrenzen versehen. Auch die Installation von Treppen- und Plattformliften zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind damit unter anderem finanzierbar.
Es wird ein 20-jähriges, zinsloses Darlehen angeboten, welches bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche umfassen kann.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden, die sich im innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet in Brandenburg befinden.
Weiterhin ist eine Kombination mit der ILB-Aufzugsförderung ist möglich.
Für den Nachweis muss vom zuständigen Amt eine “Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen” abgegeben werden. Interessierte reichen ihren Antrag direkt bei der ILB ein.
Für Eigentümer von Mietwohngebäuden
Mietwohnungsbau - Aufzüge / ILB
Das Land Brandenburg fördert in Zusammenarbeit mit der ILB den Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohngebäuden.
Ein zinsloses Darlehen von bis zu 20.000 Euro (auf 20 Jahre) steht für jede erschlossene Wohnung zur Verfügung. Dazu können Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro hinzukommen. Wenn nach der Aufzugsinstallation sowohl das Gebäude als auch alle Wohnungen barrierefrei zugänglich sind, kann der Zuschuss bis zu 10.000 Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 25.000 Euro pro Wohnung und deckt jedoch bis zu 85 % der Gesamtkosten.
Die reine Nachrüstung von Aufzugsanlagen wird nicht gefördert, wenn dadurch kein barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen sichergestellt ist oder wenn die Wohnungen nach Abschluss der Maßnahme nicht einem mittleren Modernisierungsstandard entsprechen.
Eigentümer, Erbbauberechtigte und andere Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden können einen Antrag stellen, sofern es sich um Maßnahmen handelt, die in einem Objekt im Raum Brandenburg umgesetzt werden sollen. Das Programm kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2025.
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Für Vermieter
Brandenburg-Kredit Altersgerecht umbauen - Tilgungszuschuss / ILB
Das Land Brandenburg unterstützt das KfW-Darlehen "Altersgerecht Umbauen" mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 5 %. Die Förderung kann auch zur Finanzierung eines Treppenlifts genutzt werden.
Mehr zum KfW-Darlehen Altersgerecht umbauen
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten, maximal aber 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Andere Fördermittel können kombiniert werden, solange die Gesamtsumme aus diesen Mitteln die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Der Antrag für den "Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen" ist gemeinsam mit dem Antrag für das KfW-Darlehen vor Projektbeginn bei der ILB einzureichen.
Für alle
Behindertengerechte Anpassung / Investitionsbank des Landes Brandenburg
Diese Förderung ist mit 31.12.2023 abgelaufen.
Das Land Brandenburg unterstützt in Kooperation mit der ILB die behindertengerechte Anpassung von Wohnräumen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch Lösungen zur Überbrückung von Höhenunterschieden, wie Rampen, Treppen- und Hublifte.
Ein Zuschuss von bis zu 26.000 Euro wird gewährt, aufgeteilt in zwei Bereiche: Für bauliche Anpassungen stehen maximal 12.000 Euro zur Verfügung, während für Maßnahmen zur Höhenüberwindung bis zu 14.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Förderungen können kombiniert werden und sind nicht rückzahlbar.
Berechtigt zur Antragstellung sind schwerbehinderte Personen, die in Brandenburg als Eigentümer oder Mieter registriert sind. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen von den zuständigen Behindertenberatungsstellen als geeignet befunden und entsprechend bestätigt werden.
Vermieter können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie nachweisen, dass der anzupassende Wohnraum von Personen genutzt wird, die besondere bauliche oder technische Anforderungen aufgrund ihrer Behinderung haben. Dazu gehören Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, chronischen Krankheiten, Heimdialyse, Blindheit oder Gehörlosigkeit. Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?