Treppenlift Förderung in Hamburg 2024
Die Hamburger Investitions- und Förderbank IFB bietet Zuschüsse von bis zu 20.000 € pro Wohnung, wenn um Einzelinvestitionen wie zum Beispiel Treppenlifte geht. Lernen sie weitere Zuschüsse und Fördermittel kennen.

Inhalt:
Hamburg zählt neben Baden-Württemberg und Niedersachsen zu den Bundesländern, die besonders großzügige Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Barrierefreiheit bieten. In Hamburg gibt es verschiedene Förderprogramme, die für unterschiedliche Objekte zur Verfügung stehen.
Fördergebiet Hamburg
Für Eigentümer
Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum - Zuschuss
Hamburg unterstützt in Kooperation mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) den Abbau von Barrieren. Mit dem Programm “Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum” wird unter anderem auch der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts gefördert.
Die Förderinitiative unterstützt Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie mit Zuschüssen zwischen 3.000 € und 20.000 € zur Umsetzung verschiedener Einzel-Maßnahmen. Die Zuschüsse sind mit den Programmen der KfW kombinierbar.
Für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Programms "Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum" dürfen Eigentümer die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 % überschreiten.
Die Förderung kann von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern beantragt werden. Der Antrag ist direkt an die IFB Hamburg zu stellen.
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Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
IFB-WEGfinanz - Darlehen
Die IFB Hamburg fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen, die im Rahmen von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden. Werden ebensolche Maßnahmen durchgeführt, stellt die IFB Hamburg dafür ein Darlehen von bis zu 35.000 Euro (pro Wohnungseigentümer) zur Verfügung. Dieses Darlehen kann mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) kombiniert werden - dies erhöht den Kredit um bis zu 25.000 Euro. Der Betrag ist zweckgebunden und kann auch für den Einbau eines Treppenlifts verwendet werden.
Die Förderung richtet sich speziell an die WEG und wird direkt an jene Personen ausbezahlt, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum durchführen. Da die Darlehensverträge direkt mit den Eigentümern geschlossen werden, geht die Wohnungseigentümergesellschaft keine gesamtschuldnerische Haftung ein. Auf einen Grundschuldeintrag sowie auf die Offenlegung der privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Schufa-Auskunft) wird verzichtet. Mit diesem Darlehen sind noch weitere KfW-Programme kombinierbar. Der Antrag ist vom WEG-Verwalter direkt an die IFB zu stellen.
Für Vermieter
IFB-WEGfinanz - Darlehen
Die IFB Hamburg unterstützt Vermieter, die ein Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten umfangreich modernisieren wollen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das Mietwohngebäude in Hamburg liegen, und die Umbaumaßnahmen müssen in mehr als der Hälfte der Wohnungen durchgeführt werden. Auch der Einbau eines Treppenlifts wird gefördert.
Die Förderung für den barrierefreien Umbau wird in Form von Zuschüssen in Höhe von 50 % (Mod. B) bzw. 40 % (Mod. C) der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten bereitgestellt. Die Zuschüsse werden über einen Zeitraum von 10 Jahren ausbezahlt. In dieser Zeit besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung.
Der Zuschuss ist mit allen Programmen von KfW und BAFA kombinierbar. Der Antrag wird direkt an die IFB gestellt.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?