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Treppenlift-Einbau: Voraussetzungen / Machbarkeit

Ein Treppenlift muss her, weil die Treppe nicht mehr aus eigener Kraft überwunden werden kann und kein Aufzug vorhanden oder realisierbar ist. So weit, so gut: Doch ist der Einbau einer solchen Mobilitätshilfe überhaupt machbar? Erfahren Sie, welche Einbau-Voraussetzungen zu beachten sind.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Sie erreichen unsere Fachberater:innen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter: 0800 589 48 76

Treppenbreite

  • Allgemein gilt: Treppen, die mindestens 70 cm breit sind, bieten ausreichend Platz für einen normalen Treppenlift - den Sitzlift oder einen Stehlift. 
  • Plattformlifte für Rollstuhlfahrer brauchen etwas mehr Platz. Hier sollte die Treppe mindestens 90 cm breit sein. 
  • Hublifte und andere Senkrechtlifte nehmen keinen Platz auf der Treppe weg, da diese parallel zur Treppe bzw. “im Raum” installiert werden.

“Fallstrick” Mindestlaufbreite

In Gebäuden, die den Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) unterliegen, gelten strenge Vorgaben hinsichtlich der Mindestlaufbreite. Damit ist der Platz in der Breite gemeint, der zum Begehen der Treppen verfügbar ist, wenn sich der Lift in der Parkposition befindet. Einfach ausgedrückt: Die Mindestlaufbreite ist nicht die eigentliche Breite der Treppen, sondern die tatsächlich nutzbare Fläche. Entscheidend ist demnach auch das Schienensystem bzw. dessen Befestigungsart auf den Stufen oder am Geländer.

> Mehr Infos zu den Befestigungsarten

Zusammengeklappt benötigen platzsparende Sitzlifte nur etwa 30 cm. Zieht man diese von einer 70 cm breiten Treppe ab, bleiben 40 cm Mindestlaufbreite übrig. Dies wäre zu wenig. Folgende Mindestlaufbreiten werden von der DIN 18065 (technische Baubestimmungen) vorgeschrieben:

Immobilie Mindestlaufbreite der notwendigen Treppe  Mindestlaufbreite der zusätzlichen Treppe Restlaufbreite der Haupttreppe
Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten 80 cm 50 cm 60 cm
Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m² Wohnfläche 100 cm 50 cm 60 cm

Um die 80 cm einzuhalten, wäre also bei einem 30 cm breiten Sitzlift eine Treppenbreite von 110 cm nötig. Um die 100 cm Mindestlaufbreite einzuhalten, sogar 130 cm. Und diese Werte gelten nur für den Sitzlift. Ein Plattformlift mit großer Plattform, die zum Befahren samt Rollstuhl geeignet ist, braucht entsprechend etwas mehr Raum.

Was ist die Restlaufbreite?

Die Reslaufbreite beschreibt den zur Verfügung stehenden Platz, während der Treppenlift zusammengeklappt, also ohne Passagier, die Treppe hoch und runter fährt. Diese ist mit 60 cm definiert. 

Tipp: Beim Treppenlift-Einbau über mehrere Etagen ist es möglich, diese Vorgabe zu umgehen. Hierfür ist dann auf jeder Etage eine Wartefläche einzurichten.

Die Lösung: platzsparende Parkposition

Mit einer kleinen Kurve (selbst an geraden Treppen) am Treppenende bzw. anfang lässt sich eine besonders platzsparende Parkposition schaffen. Auch an sehr schmalen / engen Treppen können die Voraussetzungen hinsichtlich der Mindestlaufbreite so eingehalten werden.

Brandschutz: vor allem im Mehrfamilienhaus ein Thema

Die Landesbauordnungen definieren über die DIN 18065 nicht nur die Mindest- und Restlaufbreite, sondern auch weitere, den Brandschutz betreffende Eckpunkte:

  1. Der Treppenlift darf die allgemeine Verkehrssicherheit der Treppe nicht beeinträchtigen.
  2. Es muss möglich sein, den Treppenlift jederzeit manuell zu verschieben, um sich Platz zu verschaffen.
  3. Die Treppenlift-Installation darf den Handlauf der Treppe nicht so verbauen, dass dieser nicht mehr genutzt werden kann.
  4.  Wenn möglich, ist ein Treppenlift aus nicht brennbarem Material zu wählen.
  5. Sofern der Treppenlift nicht gerade benutzt wird, sollte sich dieser in einer platzsparenden Parkposition befinden. 

> Mehr Infos (für Mieter / Vermieter) zum Thema “Treppenlift im Mehrfamilienhaus”

Steigungswinkel: bis 70° - kein Problem

  • Plattformlifte für Rollstuhlfahrer meistern Steigungen von bis zu 60° mühelos.
  • Der maximale Steigungswinkel bei Sitzliften beträgt sogar bis zu 70°.

Damit ist der Einbau auch an steilen Treppen realisierbar. Bei noch höherem Steigungswinkel könnte der Ausbau der Treppe zwecks Einbau eines Senkrechtlifts eine Alternative darstellen.

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Treppenlifte lassen sich auch an sehr steilen Treppen realisieren. Foto: sani-trans GmbH

Alternativen

Modell Besonderheiten Preise
Hublift für geringe Höhenunterschiede geeignet ab 5.000 €
Homelift Mini-Privataufzug, welcher wie Treppenlifte nur der Maschinenrichtlinie (nicht Aufzugsrichtlinie) unterliegt ab 15.000 €
Privataufzug klassischer Aufzug gemäß Aufzugsrichtlinie ab 18.000 €
Handlauf-Treppensteighilfe Haltegriff-Handlauf-System zur Sturzprophylaxe an Treppen ab 3.800 €

> Mehr Infos zu Treppenlift-Alternativen

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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