Ein Treppenlift muss her, weil die Treppe nicht mehr aus eigener Kraft überwunden werden kann und kein Aufzug vorhanden oder realisierbar ist. So weit, so gut: Doch ist der Einbau einer solchen Mobilitätshilfe überhaupt machbar? Erfahren Sie, welche Einbau-Voraussetzungen zu beachten sind.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Sie erreichen unsere Fachberater:innen von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter: 0800 589 48 76
Treppenbreite
- Allgemein gilt: Treppen, die mindestens 70 cm breit sind, bieten ausreichend Platz für einen normalen Treppenlift - den Sitzlift oder einen Stehlift.
- Plattformlifte für Rollstuhlfahrer brauchen etwas mehr Platz. Hier sollte die Treppe mindestens 90 cm breit sein.
- Hublifte und andere Senkrechtlifte nehmen keinen Platz auf der Treppe weg, da diese parallel zur Treppe bzw. “im Raum” installiert werden.
“Fallstrick” Mindestlaufbreite
In Gebäuden, die den Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) unterliegen, gelten strenge Vorgaben hinsichtlich der Mindestlaufbreite. Damit ist der Platz in der Breite gemeint, der zum Begehen der Treppen verfügbar ist, wenn sich der Lift in der Parkposition befindet. Einfach ausgedrückt: Die Mindestlaufbreite ist nicht die eigentliche Breite der Treppen, sondern die tatsächlich nutzbare Fläche. Entscheidend ist demnach auch das Schienensystem bzw. dessen Befestigungsart auf den Stufen oder am Geländer.
> Mehr Infos zu den Befestigungsarten
Zusammengeklappt benötigen platzsparende Sitzlifte nur etwa 30 cm. Zieht man diese von einer 70 cm breiten Treppe ab, bleiben 40 cm Mindestlaufbreite übrig. Dies wäre zu wenig. Folgende Mindestlaufbreiten werden von der DIN 18065 (technische Baubestimmungen) vorgeschrieben:
Immobilie | Mindestlaufbreite der notwendigen Treppe | Mindestlaufbreite der zusätzlichen Treppe | Restlaufbreite der Haupttreppe |
Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten | 80 cm | 50 cm | 60 cm |
Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m² Wohnfläche | 100 cm | 50 cm | 60 cm |
Um die 80 cm einzuhalten, wäre also bei einem 30 cm breiten Sitzlift eine Treppenbreite von 110 cm nötig. Um die 100 cm Mindestlaufbreite einzuhalten, sogar 130 cm. Und diese Werte gelten nur für den Sitzlift. Ein Plattformlift mit großer Plattform, die zum Befahren samt Rollstuhl geeignet ist, braucht entsprechend etwas mehr Raum.
Was ist die Restlaufbreite?
Die Reslaufbreite beschreibt den zur Verfügung stehenden Platz, während der Treppenlift zusammengeklappt, also ohne Passagier, die Treppe hoch und runter fährt. Diese ist mit 60 cm definiert.
Tipp: Beim Treppenlift-Einbau über mehrere Etagen ist es möglich, diese Vorgabe zu umgehen. Hierfür ist dann auf jeder Etage eine Wartefläche einzurichten.
Die Lösung: platzsparende Parkposition
Mit einer kleinen Kurve (selbst an geraden Treppen) am Treppenende bzw. anfang lässt sich eine besonders platzsparende Parkposition schaffen. Auch an sehr schmalen / engen Treppen können die Voraussetzungen hinsichtlich der Mindestlaufbreite so eingehalten werden.
Brandschutz: vor allem im Mehrfamilienhaus ein Thema
Die Landesbauordnungen definieren über die DIN 18065 nicht nur die Mindest- und Restlaufbreite, sondern auch weitere, den Brandschutz betreffende Eckpunkte:
- Der Treppenlift darf die allgemeine Verkehrssicherheit der Treppe nicht beeinträchtigen.
- Es muss möglich sein, den Treppenlift jederzeit manuell zu verschieben, um sich Platz zu verschaffen.
- Die Treppenlift-Installation darf den Handlauf der Treppe nicht so verbauen, dass dieser nicht mehr genutzt werden kann.
- Wenn möglich, ist ein Treppenlift aus nicht brennbarem Material zu wählen.
- Sofern der Treppenlift nicht gerade benutzt wird, sollte sich dieser in einer platzsparenden Parkposition befinden.
> Mehr Infos (für Mieter / Vermieter) zum Thema “Treppenlift im Mehrfamilienhaus”
Steigungswinkel: bis 70° - kein Problem
- Plattformlifte für Rollstuhlfahrer meistern Steigungen von bis zu 60° mühelos.
- Der maximale Steigungswinkel bei Sitzliften beträgt sogar bis zu 70°.
Damit ist der Einbau auch an steilen Treppen realisierbar. Bei noch höherem Steigungswinkel könnte der Ausbau der Treppe zwecks Einbau eines Senkrechtlifts eine Alternative darstellen.
Treppenlifte lassen sich auch an sehr steilen Treppen realisieren. Foto: sani-trans GmbH
Alternativen
Modell | Besonderheiten | Preise |
Hublift | für geringe Höhenunterschiede geeignet | ab 5.000 € |
Homelift | Mini-Privataufzug, welcher wie Treppenlifte nur der Maschinenrichtlinie (nicht Aufzugsrichtlinie) unterliegt | ab 15.000 € |
Privataufzug | klassischer Aufzug gemäß Aufzugsrichtlinie | ab 18.000 € |
Handlauf-Treppensteighilfe | Haltegriff-Handlauf-System zur Sturzprophylaxe an Treppen | ab 3.800 € |