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Regionale Fördermittel für Treppenlifte

Lernen Sie die regionalen Fördermittel auf Landes- und Stadtebene für Treppenlifte und andere barrierereduzierende Maßnahmen kennen.

Rollstuhlfahrer

Baden-Württemberg

Für einen Zuschuss in Frage kommt jeder, der mindestens 15% der Gesamtkosten selbst tragen kann. Die restlichen Kosten verteilen sich auf ein zinsarmes Darlehen der L-Bank sowie direkte Zuschüsse.

Bayern

Die BayernLabo fördert den Kauf und Einbau von Treppenliften mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Haushalt.

Berlin

Die Investitionsbank Berlin bietet für selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum zinsgünstige Kredite von bis zu 50000 Euro mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren.

Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB fördert den behindertengerechten Umbau von vorhandenem Wohnraum mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten und maximal 14.000 Euro pro Wohneinheit.

Bremen

BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bietet für selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum zinsgünstige Kredite von bis zu 50000 Euro mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren.

Hamburg

Die Hamburger Investitions- und Förderbank IFB bietet Zuschüsse von bis zu 15000 € pro Wohnung, wenn um Einzelinvestitionen wie zum Beispiel Treppenlifte geht.

Hessen

Förderungen sind in einer Höhe von bis zu 12.500 Euro für den barrierefreien Umbau von Wohnraum oder den Zugängen zur Wohnung möglich.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern stellt seinen Einwohnern Zuschüsse zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dabei werden Personenaufzüge und Treppenlifte mit bis zu 30% der Kosten bezuschusst.

Niedersachsen

Konkret können Menschen nach den Bedingungen des Niedersächsischen Wohnfördergesetzes ein zinsfreies Darlehen von der Nbank erhalten, das sich nach den Umbaukosten richtet

Nordrhein-Westfalen

Rollstuhlfahrer in NRW profitieren von einem Zuschuss von 7.000 Euro beim Kauf eines Treppenlifts.

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bietet für selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum zinsgünstige Kredite mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren.

Saarland

Nur Wohnungs- und Hausbesitzer mit Behinderung profitierten von bis zu 11.250 Euro.

Sachsen

Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, profitiert für die barrierefreie Anpassung der eigenen vier Wände von bis zu 8.000 Euro Zuschuss. Rollstuhlfahrer bekommen bis zu 20.000€.

Sachsen-Anhalt

Gefördert werden im sogenannten Aufzugsprogramm ausschließlich Rollstuhlfahrer, gehandicapte oder ältere Menschen sowie Eltern mit Kleinkindern. Dabei deckt dieser Zuschuss bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Maximum von 10.000 Euro pro Wohneinheit.

Schleswig-Holstein

Vermieter können einen Zuschuss von 5000 Euro bekommen, wo die Kosten bei 12000 Euro liegen müssen. Eigentümer können bei einer Investition von 5000 Euro einen Zuschuss von 2000 € erhalten.

Thüringen

Der maximale Zuschuss beträgt 50% bzw. maximal 10.000 Euro pro Wohnung, wobei es sich um eine bestehende Miet- und Genossenschaftswohnung in einem Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen handeln muss.

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

Überregionale Fördermittel

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Pflegekassenzuschuss

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Sozialhilfe

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

Kostenträger bei Unfallfolgen

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    Kostenträger Checkliste

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

    Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

    In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

      Ihre Vorteile

      Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

      • Neue & gebrauchte Treppenlifte
      • Verschiedene Hersteller
      • Lokale Fachhändler in Deutschland
      • Angebote inkl. Einbau / Montage
      • Kostenlose Beratung
      • Machbarkeitscheck vor Ort
      • Treppenlifte zur Miete
      • Innenlifte / Außenlifte
      • Modelle für Kurven + gerade Treppen
      • Einbau im Mehrfamilienhaus
      • Lösungen für Wendeltreppen
      • Innen- und Außenläufer

      FAQ - Antworten auf häufige Fragen

      Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

      Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

      • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
      • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
      • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
      • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
      • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
      • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
      • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
      • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

      Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

      Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

       

      Lift außen/innen Modell Kosten
      Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
      Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
      Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
      Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
      Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
      Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
      Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
      Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
      Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
      Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

      Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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      Heike Bielenstedt
      Fachberaterin Barrierefreiheit

      Heike Bielenstedt

      Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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