Treppenlift: Kostenbeteiligung der Agentur für Arbeit
Sofern der Treppenlift nachweislich für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin notwendig und KEIN anderer Kostenträger zuständig ist, kann der Kauf und Einbau eines Treppenliftes von der Agentur für Arbeit über die sogenannte „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ subventioniert werden.

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?
Überregionale Fördermittel
Kostenträger bei Unfallfolgen
Regionale Fördermittel
In vielen Regionen Deutschlands stehen Ihnen Fördermittel auf Landesebene oder Stadtebene zu. Teilweise, aber nicht immer, können diese mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Prüfen Sie die Möglichkeiten frühzeitig und informieren Sie sich weiterführend bei den zuständigen Stellen.
