Treppenlift im Mehrfamilienhaus / Mietshaus: alle Infos
Darf man auch in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen? Kurze und klare Antwort: Ja, der Einbau ist genau wie in einem Privathaus durchführbar, allerdings an etwas mehr Bedingungen geknüpft. Welche Bedingungen das sind, verraten wir Ihnen gerne.
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Wer entscheidet, ob der Treppenlift eingebaut werden darf oder nicht?
Es gibt zwei potentielle Szenarien:
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- Eine Mietpartei drängt auf einen Treppenlift-Einbau, da sie sonst keinen barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum erhält. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Mietshaus über keinen Personenaufzug verfügt.
- Ein Eigentümer / Vermieter oder gar die gesamte Eigentümergemeinschaft möchte den Treppenlift nachrüsten, um den Immobilienwert zu erhöhen, neue Mietergruppen zu erschließen und das Haus grundlegend barrierearm oder gar gänzlich barrierefrei zu gestalten.
Szenario 1
Im ersten beschriebenen Szenario darf die Mietpartei den Einbau des Treppenlifts veranlassen, wenn eine nachweisliche medizinische Notwendigkeit hierfür vorliegt. Ist dies der Fall, so dürfen die Eigentümer der baulichen Veränderung nicht widersprechen, müssen sie also dulden. Dies wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt. Die Kosten sind allerdings von der Mietpartei zu tragen. Diese muss außerdem dafür Sorge tragen, dass der Treppenlift nach Ende des Mietverhältnisses zurück gebaut wird, wenn die Eigentümer dies verlangen.
Szenario 2
Im zweiten Szenario muss die gesamte Eigentümergemeinschaft mehrheitlich zustimmen, da es sich um eine tiefgreifende bauliche Veränderung des gemeinschaftlich genutzten Teils innerhalb des Gebäudes handelt.
Falls es sich um eine Modernisierung handelt, so dürfen die Eigentümer insgesamt 8 % der Gesamtkosten nach Abzug aller Zuschüsse und Fördermittel, maximal jedoch 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, als Mieterhöhung auf die Mieter des Hauses umlegen. Zudem werden Wartungskosten (abzgl. Reparaturen) und Betriebskosten als umlegbare Nebenkosten akzeptiert.
Ist eine Umlage der Kosten auf die Mieter möglich?
Die Frage, ob die Kosten für die Nachrüstung eines Treppenlifts auf die Mieter umgelegt werden können, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Entscheidend ist, dass der Treppenlift die Wohnsituation sämtlicher Mieter nachhaltig verbessert und als Modernisierungsmaßnahme eingestuft wird. Bei Aufzügen ist dies in der Regel der Fall, bei einfachen Treppenliften muss der Einzelfall bewertet werden.
Treppenbreite und Brandschutz
Nur weil die Treppenlift Montage rein technisch möglich ist, ist sie noch lange nicht zulässig. Dies gilt in besonderem Maße für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Diese unterliegen den Landesbauordnungen und damit den Vorgaben der DIN 18065 (technische Baubestimmungen). Diese Norm definiert klare Maße hinsichtlich der Mindestlaufbreite und Restlaufbreite an notwendigen und zusätzlichen Treppen.
Mindestlaufbreite = tatsächlich nutzbare Treppenbreite nach Abzug von Geländer, Schienensystem, Treppenlift etc.
Restlaufbreite = nutzbare Treppenbreite während der Lift ohne Passagier und eingeklappt die Treppe auf- und abfährt.
Immobilie | Mindestlaufbreite der notwendigen Treppe | Mindestlaufbreite der zusätzlichen Treppe | Restlaufbreite der Haupttreppe |
Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten | 80 cm | 50 cm | 60 cm |
Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m² Wohnfläche | 100 cm | 50 cm | 60 cm |
Damit die 100 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden können, müsste die Treppe mindestens 130 cm breit sein - ein normaler Sitzlift benötigt im eingeklappten Zustand etwa 30 bis 40 cm Platz - ausgeklappt und fahrbereit etwa 50 - 60 cm.
An etwas engeren Treppen lohnt es sich, eine kleine Kurve am Treppenaufgang einzuplanen, die dem Treppenlift eine platzsparende Parkposition “um die Ecke” ermöglicht.
- Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt.
- Die Handläufe sind uneingeschränkt nutzbar.
- Der Treppenlift besteht aus nicht-brennbaren Material.
- Eine Parkposition ist vorhanden.
- Bei fehlender Restlaufbreite: Jede Etage verfügt über eine Wartestelle.
Welcher Treppenlift für ein Mehrfamilienhaus?
Im Idealfall wählt man einen Treppenlift-Typ aus, der von verschiedenen Personengruppen genutzt werden kann und deren Wohnsituation verbessert. Ein Sitzlift bietet beispielsweise keinen Platz für einen Rollstuhl. Gleiches gilt für Stehlifter bzw. Anlehnlifte. Auf der anderen Seite sind aber Rollstuhllifte wie Plattform-Treppenlifte nicht die beste Lösung für Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
> Alle Treppenlift-Arten im Überblick
Tipp: Denken Sie im Zweifel über Alternativen nach. Oft ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs, vor allem eines Außenaufzugs, einfacher als gedacht. Außerdem können solche Kosten definitiv als Modernisierungskosten auf die Mietparteien umgelegt werden.
Alternativen
Modell | Besonderheiten | Preise |
Hublift | für geringe Höhenunterschiede geeignet | ab 5.000 € |
Homelift | Mini-Privataufzug, welcher wie Treppenlifte nur der Maschinenrichtlinie (nicht Aufzugsrichtlinie) unterliegt | ab 15.000 € |
Privataufzug | klassischer Aufzug gemäß Aufzugsrichtlinie | ab 18.000 € |
Handlauf-Treppensteighilfe | Haltegriff-Handlauf-System zur Sturzprophylaxe an Treppen | ab 3.800 € |
Zuschüsse für Treppenlifte im Mietshaus
Mietparteien, die aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit einen Treppenlift montieren lassen, können aus den Vollen schöpfen: Ab Pflegegrad 1 wird beispielsweise ein Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4000 Euro pro Person gewährt. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt, kann dieser Zuschuss an bis zu 4 Personen ausgezahlt werden. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 16.000 Euro. Ein pflegebedürftiges Ehepaar wird entsprechend 8.000 Euro erhalten. Klassische Sitzlifte, vor allem wenn sie gebraucht erworben werden, lassen sich dadurch ohne Probleme finanzieren.
Auch KfW-Zuschüsse und regionale Fördermittel stehen zwecks Finanzierung des geplanten Treppenlift-Einbaus im Mehrfamilienhaus zur Verfügung.
Mieter, die den Lift-Einbau ohne konkreten Anlassfall in Auftrag geben, können entsprechend nur Fördermittel (KfW-Zuschuss und -Darlehen, nicht aber den Zuschuss der Pflegeversicherung) beanspruchen.
Treppenlift im Mietshaus von der Steuer absetzen
Bezogen auf das oben beschriebene Szenario 1, dürfen sämtliche Kosten nach Abzug der Förderungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Alternativ steht Menschen mit Behinderung der Behinderten-Pauschbetrag zur Verfügung.
Beim vorausschauenden Einbau (ohne konkreten Anlassfall) durch die Eigentümer werden lediglich 20 % Handwerkerkosten anerkannt. Der Treppenlift selbst und andere, für die Montage notwendigen Materialien, lassen sich nicht zur Steuerminderung heranziehen. Der Steuerersparnis ist in diesem Fall zudem auf 1.200 Euro jährlich begrenzt.