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Treppenlift im Mehrfamilienhaus / Mietshaus: alle Infos

Darf man auch in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen? Kurze und klare Antwort: Ja, der Einbau ist genau wie in einem Privathaus durchführbar, allerdings an etwas mehr Bedingungen geknüpft. Welche Bedingungen das sind, verraten wir Ihnen gerne.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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Wer entscheidet, ob der Treppenlift eingebaut werden darf oder nicht?

 Es gibt zwei potentielle Szenarien:

    1. Eine Mietpartei drängt auf einen Treppenlift-Einbau, da sie sonst keinen barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum erhält. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Mietshaus über keinen Personenaufzug verfügt.
    2. Ein Eigentümer / Vermieter oder gar die gesamte Eigentümergemeinschaft möchte den Treppenlift nachrüsten, um den Immobilienwert zu erhöhen, neue Mietergruppen zu erschließen und das Haus grundlegend barrierearm oder gar gänzlich barrierefrei zu gestalten.

Szenario 1

Im ersten beschriebenen Szenario darf die Mietpartei den Einbau des Treppenlifts veranlassen, wenn eine nachweisliche medizinische Notwendigkeit hierfür vorliegt. Ist dies der Fall, so dürfen die Eigentümer der baulichen Veränderung nicht widersprechen, müssen sie also dulden. Dies wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt. Die Kosten sind allerdings von der Mietpartei zu tragen. Diese muss außerdem dafür Sorge tragen, dass der Treppenlift nach Ende des Mietverhältnisses zurück gebaut wird, wenn die Eigentümer dies verlangen.

Szenario 2

Im zweiten Szenario muss die gesamte Eigentümergemeinschaft mehrheitlich zustimmen, da es sich um eine tiefgreifende bauliche Veränderung des gemeinschaftlich genutzten Teils innerhalb des Gebäudes handelt. 

Falls es sich um eine Modernisierung handelt, so dürfen die Eigentümer insgesamt 8 % der Gesamtkosten nach Abzug aller Zuschüsse und Fördermittel, maximal jedoch 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, als Mieterhöhung auf die Mieter des Hauses umlegen. Zudem werden Wartungskosten (abzgl. Reparaturen) und Betriebskosten als umlegbare Nebenkosten akzeptiert.

Ist eine Umlage der Kosten auf die Mieter möglich?

Die Frage, ob die Kosten für die Nachrüstung eines Treppenlifts auf die Mieter umgelegt werden können, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Entscheidend ist, dass der Treppenlift die Wohnsituation sämtlicher Mieter nachhaltig verbessert und als Modernisierungsmaßnahme eingestuft wird. Bei Aufzügen ist dies in der Regel der Fall, bei einfachen Treppenliften muss der Einzelfall bewertet werden.

Treppenbreite und Brandschutz

Nur weil die Treppenlift Montage rein technisch möglich ist, ist sie noch lange nicht zulässig. Dies gilt in besonderem Maße für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Diese unterliegen den Landesbauordnungen und damit den Vorgaben der DIN 18065 (technische Baubestimmungen). Diese Norm definiert klare Maße hinsichtlich der Mindestlaufbreite und Restlaufbreite an notwendigen und zusätzlichen Treppen. 

Mindestlaufbreite = tatsächlich nutzbare Treppenbreite nach Abzug von Geländer, Schienensystem, Treppenlift etc.

Restlaufbreite = nutzbare Treppenbreite während der Lift ohne Passagier und eingeklappt die Treppe auf- und abfährt.

Immobilie Mindestlaufbreite der notwendigen Treppe  Mindestlaufbreite der zusätzlichen Treppe Restlaufbreite der Haupttreppe
Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten 80 cm 50 cm 60 cm
Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m² Wohnfläche 100 cm 50 cm 60 cm

Damit die 100 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden können, müsste die Treppe mindestens 130 cm breit sein - ein normaler Sitzlift benötigt im eingeklappten Zustand etwa 30 bis 40 cm Platz - ausgeklappt und fahrbereit etwa 50 - 60 cm.

An etwas engeren Treppen lohnt es sich, eine kleine Kurve am Treppenaufgang einzuplanen, die dem Treppenlift eine platzsparende Parkposition “um die Ecke” ermöglicht. 

  • Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt.
  • Die Handläufe sind uneingeschränkt nutzbar.
  • Der Treppenlift besteht aus nicht-brennbaren Material. 
  • Eine Parkposition ist vorhanden.
  • Bei fehlender Restlaufbreite: Jede Etage verfügt über eine Wartestelle.

Welcher Treppenlift für ein Mehrfamilienhaus?

Im Idealfall wählt man einen Treppenlift-Typ aus, der von verschiedenen Personengruppen genutzt werden kann und deren Wohnsituation verbessert. Ein Sitzlift bietet beispielsweise keinen Platz für einen Rollstuhl. Gleiches gilt für Stehlifter bzw. Anlehnlifte. Auf der anderen Seite sind aber Rollstuhllifte wie Plattform-Treppenlifte nicht die beste Lösung für Personen, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

> Alle Treppenlift-Arten im Überblick

Tipp: Denken Sie im Zweifel über Alternativen nach. Oft ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs, vor allem eines Außenaufzugs, einfacher als gedacht. Außerdem können solche Kosten definitiv als Modernisierungskosten auf die Mietparteien umgelegt werden.

Alternativen

Modell Besonderheiten Preise
Hublift für geringe Höhenunterschiede geeignet ab 5.000 €
Homelift Mini-Privataufzug, welcher wie Treppenlifte nur der Maschinenrichtlinie (nicht Aufzugsrichtlinie) unterliegt ab 15.000 €
Privataufzug klassischer Aufzug gemäß Aufzugsrichtlinie ab 18.000 €
Handlauf-Treppensteighilfe Haltegriff-Handlauf-System zur Sturzprophylaxe an Treppen ab 3.800 €

> Mehr Infos zu Treppenlift-Alternativen

Zuschüsse für Treppenlifte im Mietshaus

Mietparteien, die aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit einen Treppenlift montieren lassen, können aus den Vollen schöpfen: Ab Pflegegrad 1 wird beispielsweise ein Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4000 Euro pro Person gewährt. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt, kann dieser Zuschuss an bis zu 4 Personen ausgezahlt werden. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 16.000 Euro. Ein pflegebedürftiges Ehepaar wird entsprechend 8.000 Euro erhalten. Klassische Sitzlifte, vor allem wenn sie gebraucht erworben werden, lassen sich dadurch ohne Probleme finanzieren.

Auch KfW-Zuschüsse und regionale Fördermittel stehen zwecks Finanzierung des geplanten Treppenlift-Einbaus im Mehrfamilienhaus zur Verfügung.

Mieter, die den Lift-Einbau ohne konkreten Anlassfall in Auftrag geben, können entsprechend nur Fördermittel (KfW-Zuschuss und -Darlehen, nicht aber den Zuschuss der Pflegeversicherung) beanspruchen.

> Alle Zuschüsse und Fördermittel im Überblick

Treppenlift im Mietshaus von der Steuer absetzen

Bezogen auf das oben beschriebene Szenario 1, dürfen sämtliche Kosten nach Abzug der Förderungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Alternativ steht Menschen mit Behinderung der Behinderten-Pauschbetrag zur Verfügung.

Beim vorausschauenden Einbau (ohne konkreten Anlassfall) durch die Eigentümer werden lediglich 20 % Handwerkerkosten anerkannt. Der Treppenlift selbst und andere, für die Montage notwendigen Materialien, lassen sich nicht zur Steuerminderung heranziehen. Der Steuerersparnis ist in diesem Fall zudem auf 1.200 Euro jährlich begrenzt.

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
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    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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