Treppenlift Förderung in Bremen 2024
Die Stadt Bremen fördert gemeinsam mit der BAB und der KfW Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit.
Inhalt:
Bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln erweist sich kom.fort e.V. als äußerst hilfreiche Anlaufstelle. Dieser gemeinnützige Verein aus Bremen hat sich auf die Beratung und Förderung von barrierefreiem Bauen und Wohnen spezialisiert.
Beratung für barrierefreies Bauen beim Verein kom.fort e.V in Anspruch nehmen.
Fördergebiet Freie Hansestadt Bremen
Für Eigentümer
Rund ums Haus / Altersgerechtes Umbauen - Modernisierungskredit
Die Hansestadt Bremen unterstützt in Kooperation mit der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) und der KfW den Abbau von Barrieren. Das Programm "Rund ums Haus" umfasst insgesamt vier Programmbereiche, zu denen auch der Bereich "Altersgerechtes Umbauen" gehört. Im Rahmen der Erschließung von Innen- und Außenanlagen eines Gebäudes zählt neben dem nachträglichen Einbau von Rampen und Aufzügen auch der Einbau eines Treppenlifts zu den förderfähigen Maßnahmen.
Die Förderinitiative unterstützt Eigentümer einer Immobilie beim seniorengerechten Umbau mit einem Annuitätendarlehen auf eine Darlehenszeit von bis zu 10 Jahren und einem Betrag von max. 50.000 Euro. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Auf einen Grundschuldeintrag wird verzichtet. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem KfW-Kredit (159): Altersgerecht umbauen.
Für die Gewährung des Kredits im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" ist die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen entscheidend. Diese Kriterien müssen mit den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgestimmt werden.
Die Förderung kann von Eigentümern eines Wohngebäudes / einer Eigentumswohnung beantragt werden, wobei das Objekt entweder selbst genutzt oder vermietet sein kann. Eine Kombination der Programmbereiche ist möglich. Ausbezahlt wird direkt an den Eigentümer. Die Antragstellung erfolgt direkt an die BAB.
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Planen Sie, Ihr Objekt in Bremen mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - natürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Kredit für WEG
In Kooperation mit der BAB und der KfW bietet die Hansestadt Bremen eine Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), ihre Immobilien altersgerecht umzubauen. Auch der nachträgliche Einbau von Rampen, Aufzügen und Treppenliften zählt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Im Rahmen des Förderprogramms bietet die BAB ein annuitätisches Darlehen auf bis zu 10 Jahre an, das bis zu 750.000 Euro pro Objekt oder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit betragen und bis zu 90 % der förderfähigen Kosten abdecken kann. Die Fördergeber verzichten auf Grundschuldeintragungen. Die genauen Konditionen hierzu können der aktuellen KfW-Konditionsübersicht entnommen werden.
Die Förderung steht allen Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung, die einen rechtskräftigen Beschluss über die Durchführung der Maßnahme sowie deren Finanzierung vorlegen. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Wohnungseigentümergesellschaft mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenmittel aufbringt.
Ein weiteres Kriterium ist die Bestellung des Verwalters: Zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung muss dieser noch für mindestens zwei Jahre bestellt sein. Die Rückzahlung des Darlehens muss im Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft verankert sein. Bevor ein Kredit gewährt wird, findet eine umfassende Bewertung der geplanten Maßnahmen sowie des Objekts durch einen Sachverständigen des BAB statt.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?