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Treppenlift Förderung in Bremen 2024

Die Stadt Bremen fördert gemeinsam mit der BAB und der KfW Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. 

Rollstuhlfahrer

Bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln erweist sich kom.fort e.V. als äußerst hilfreiche Anlaufstelle. Dieser gemeinnützige Verein aus Bremen hat sich auf die Beratung und Förderung von barrierefreiem Bauen und Wohnen spezialisiert.

Beratung für barrierefreies Bauen beim Verein kom.fort e.V in Anspruch nehmen.

Fördergebiet Freie Hansestadt Bremen

Für Eigentümer

Rund ums Haus / Altersgerechtes Umbauen - Modernisierungskredit

Die Hansestadt Bremen unterstützt in Kooperation mit der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) und der KfW den Abbau von Barrieren. Das Programm "Rund ums Haus" umfasst insgesamt vier Programmbereiche, zu denen auch der Bereich "Altersgerechtes Umbauen" gehört. Im Rahmen der Erschließung von Innen- und Außenanlagen eines Gebäudes zählt neben dem nachträglichen Einbau von Rampen und Aufzügen auch der Einbau eines Treppenlifts zu den förderfähigen Maßnahmen. 

Die Förderinitiative unterstützt Eigentümer einer Immobilie beim seniorengerechten Umbau mit einem Annuitätendarlehen auf eine Darlehenszeit von bis zu 10 Jahren und einem Betrag von max. 50.000 Euro. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Auf einen Grundschuldeintrag wird verzichtet. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem KfW-Kredit (159): Altersgerecht umbauen.

Für die Gewährung des Kredits im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" ist die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen entscheidend. Diese Kriterien müssen mit den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgestimmt werden. 

Die Förderung kann von Eigentümern eines Wohngebäudes / einer Eigentumswohnung beantragt werden, wobei das Objekt entweder selbst genutzt oder vermietet sein kann. Eine Kombination der Programmbereiche ist möglich. Ausbezahlt wird direkt an den Eigentümer. Die Antragstellung erfolgt direkt an die BAB.

Angebot einholen!

Planen Sie, Ihr Objekt in Bremen mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - natürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Kredit für WEG

In Kooperation mit der BAB und der KfW bietet die Hansestadt Bremen eine Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), ihre Immobilien altersgerecht umzubauen. Auch der nachträgliche Einbau von Rampen, Aufzügen und Treppenliften zählt zu den förderfähigen Maßnahmen. 

Im Rahmen des Förderprogramms bietet die BAB ein annuitätisches Darlehen auf bis zu 10 Jahre an, das bis zu 750.000 Euro pro Objekt oder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit betragen und bis zu 90 % der förderfähigen Kosten abdecken kann. Die Fördergeber verzichten auf Grundschuldeintragungen. Die genauen Konditionen hierzu können der aktuellen KfW-Konditionsübersicht entnommen werden.

Die Förderung steht allen Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung, die einen rechtskräftigen Beschluss über die Durchführung der Maßnahme sowie deren Finanzierung vorlegen. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Wohnungseigentümergesellschaft mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenmittel aufbringt. 

Ein weiteres Kriterium ist die Bestellung des Verwalters: Zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung muss dieser noch für mindestens zwei Jahre bestellt sein. Die Rückzahlung des Darlehens muss im Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft verankert sein. Bevor ein Kredit gewährt wird, findet eine umfassende Bewertung der geplanten Maßnahmen sowie des Objekts durch einen Sachverständigen des BAB statt. 

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

Überregionale Fördermittel

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Pflegekassenzuschuss

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Sozialhilfe

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

Kostenträger bei Unfallfolgen

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Kostenträger Checkliste

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

    Heike-Bielenstedt-Profil-circle

    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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