Treppenlift Förderung in Bayern 2024
Die BayernLabo fördert den Kauf und Einbau von Treppenliften in Bayern mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Haushalt. Lernen sie weitere Zuschüsse und Fördermittel kennen.
Zusätzlich zu den überregionalen Zuschüssen von Bund und Versicherungen (KfW, Pflegekassenzuschuss, Agentur für Arbeit, Sozialamt) gibt es auch regionale Finanzierungshilfen des Freistaats Bayern. Darüber hinaus gehende kommunale Unterstützungen durch einzelne Städte zur Herstellung von Barrierefreiheit in Privathaushalten existiert nicht
Fördergebiet Bayern
Für Eigentümer
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Freistaat Bayern unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen und stationären Pflegeplätzen. Insbesondere liegt der Schwerpunkt auf der Aufwertung des Wohnraums, einschließlich Maßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen. Auch die Installation von Plattform- oder Treppenliften kann durch diese Mittel finanziert werden.
Es handelt sich dabei um ein hybrides Fördersystem, das aus einem zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit Zuschüssen bestehen kann. Die Mittel werden von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) verwaltet.
Bis zu 60 Prozent der entstehenden Umbaukosten, gemessen an den vergleichbaren Neubaukosten, können als Darlehen gewährt werden. In Einzelfällen kann sich die Darlehenshöhe auf 75 Prozent erhöhen. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Voraussetzungen sind, dass das Gebäude älter als 15 Jahre ist und entweder aus mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht Pflegeplätzen besteht.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietgebäuden oder stationären Pflegeeinrichtungen, die die Modernisierung eines Gebäudes in Bayern anstreben. Die Förderung ist nur mit bestimmten anderen Förderprogrammen kombinierbar. Anträge sind an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu richten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften
WEG-Modernisierungsprogramm
Der Freistaat Bayern unterstützt die Modernisierung und Instandhaltung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Damit kann auch das Nachrüsten von Schrägaufzüge und Hublifte finanziert werden.
Bei der Förderung handelt es sich um einen zinsgünstigen, auf 10 Jahre gebundenen Fixzinskredit mit Volltilgung vom bayerischen Förderinstitut BayernLabo.
Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 50.000 Euro pro Wohneinheit, können durch dieses Programm finanziert werden. Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kosten pro Wohneinheit 5.000 Euro übersteigen. Das Gebäude muss mindestens 3 Wohnungen umfassen, sich im Freistaat Bayern befinden und mindestens 15 Jahre alt sein. Die Förderzusage ist nicht an eine Bonitätsprüfung geknüpft, sofern es im Haus keine Wohnungseigentümer gibt, die mehr als 1/3 der Miteigentumsanteile an der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch die bestellte Verwaltung. Der Antrag wird an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt gestellt. Die Förderung ist mit Investitionszuschüssen (z.B. BEG WG oder BEG EM) kombinierbar.
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Für Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen
Anpassung des Wohnraums an die Behinderung
Durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm unterstützt der Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit der BayernLabo nicht nur den Bau oder Erwerb von Eigenheimen und Wohnungen, sondern auch die behindertengerechte Anpassung vorhandenen Wohnraums. Hierzu zählen beispielsweise die Einrichtung von Treppen- und Plattformliften sowie Maßnahmen wie Schwellenabbau und Rampen- Installation im Eigen- oder Mietwohnraum.
Hierzu wird von der BayernLabo ein Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro zins- und tilgungsfrei angeboten. Wird die Wohnung für 5 Jahre zweckentsprechend genutzt, muss das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt und auch nicht verzinst werden. Um die Förderung zu erhalten, muss neben der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50) vorliegen. Die Einkommensgrenzen sind im Artikel 11, Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geregelt. Vor der Bewilligung der Unterstützung wird die Angemessenheit der Wohnfläche gemäß Nr. 34.4 der WFB 2012 geprüft. Zudem muss ein Eigenkapital von 15-25% der Baukosten vorliegen, und die finanzielle Belastung muss für den Antragsteller tragbar sein.
Der Antrag wird vor Baubeginn bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?