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Treppenlift Förderung in Bayern 2024

Die BayernLabo fördert den Kauf und Einbau von Treppenliften in Bayern mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Haushalt. Lernen sie weitere Zuschüsse und Fördermittel kennen.

Rollstuhlfahrer

Zusätzlich zu den überregionalen Zuschüssen von Bund und Versicherungen (KfW, Pflegekassenzuschuss, Agentur für Arbeit, Sozialamt) gibt es auch regionale Finanzierungshilfen des Freistaats Bayern. Darüber hinaus gehende kommunale Unterstützungen durch einzelne Städte zur Herstellung von Barrierefreiheit in Privathaushalten existiert nicht

Fördergebiet Bayern

Für Eigentümer

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen und stationären Pflegeplätzen. Insbesondere liegt der Schwerpunkt auf der Aufwertung des Wohnraums, einschließlich Maßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen. Auch die Installation von Plattform- oder Treppenliften kann durch diese Mittel finanziert werden.

Es handelt sich dabei um ein hybrides Fördersystem, das aus einem zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit Zuschüssen bestehen kann. Die Mittel werden von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) verwaltet.

Bis zu 60 Prozent der entstehenden Umbaukosten, gemessen an den vergleichbaren Neubaukosten, können als Darlehen gewährt werden. In Einzelfällen kann sich die Darlehenshöhe auf 75 Prozent erhöhen. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Voraussetzungen sind, dass das Gebäude älter als 15 Jahre ist und entweder aus mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht Pflegeplätzen besteht.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietgebäuden oder stationären Pflegeeinrichtungen, die die Modernisierung eines Gebäudes in Bayern anstreben. Die Förderung ist nur mit bestimmten anderen Förderprogrammen kombinierbar. Anträge sind an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu richten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften

WEG-Modernisierungsprogramm

Der Freistaat Bayern unterstützt die Modernisierung und Instandhaltung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Damit kann auch das Nachrüsten von Schrägaufzüge und Hublifte finanziert werden.

Bei der Förderung handelt es sich um einen zinsgünstigen, auf 10 Jahre gebundenen Fixzinskredit mit Volltilgung vom bayerischen Förderinstitut BayernLabo.

Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 50.000 Euro pro Wohneinheit, können durch dieses Programm finanziert werden. Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kosten pro Wohneinheit 5.000 Euro übersteigen. Das Gebäude muss mindestens 3 Wohnungen umfassen, sich im Freistaat Bayern befinden und mindestens 15 Jahre alt sein. Die Förderzusage ist nicht an eine Bonitätsprüfung geknüpft, sofern es im Haus keine Wohnungseigentümer gibt, die mehr als 1/3 der Miteigentumsanteile an der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen.

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch die bestellte Verwaltung. Der Antrag wird an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt gestellt. Die Förderung ist mit Investitionszuschüssen (z.B. BEG WG oder BEG EM) kombinierbar.

Angebot einholen!

Planen Sie, Ihr Objekt in Bayern mit einem Treppenlift auszustatten? Unsere Experten beraten Sie umfassend! Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und Sie erhalten in Kürze drei wettbewerbsfähige Angebote von unseren Partnerunternehmen - natürlich kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie mehr über die verschiedenen Zuschüsse und Darlehen erfahren? Teilen Sie uns im Formular Ihren Landkreis und Ihre Rolle als Eigentümer, Wohnungseigentümerschaft, Mieter oder Vermieter mit, und wir gehen spezifisch auf Ihre Situation ein. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu beraten.

Für Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen

Anpassung des Wohnraums an die Behinderung

Durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm unterstützt der Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit der BayernLabo nicht nur den Bau oder Erwerb von Eigenheimen und Wohnungen, sondern auch die behindertengerechte Anpassung vorhandenen Wohnraums. Hierzu zählen beispielsweise die Einrichtung von Treppen- und Plattformliften sowie Maßnahmen wie Schwellenabbau und Rampen- Installation im Eigen- oder Mietwohnraum.

Hierzu wird von der BayernLabo ein Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro zins- und tilgungsfrei angeboten. Wird die Wohnung für 5 Jahre zweckentsprechend genutzt, muss das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt und auch nicht verzinst werden. Um die Förderung zu erhalten, muss neben der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50) vorliegen. Die Einkommensgrenzen sind im Artikel 11, Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geregelt. Vor der Bewilligung der Unterstützung wird die Angemessenheit der Wohnfläche gemäß Nr. 34.4 der WFB 2012 geprüft. Zudem muss ein Eigenkapital von 15-25% der Baukosten vorliegen, und die finanzielle Belastung muss für den Antragsteller tragbar sein.

Der Antrag wird vor Baubeginn bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt.

Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

Überregionale Fördermittel

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Pflegekassenzuschuss

Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Sozialhilfe

Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

Kostenträger bei Unfallfolgen

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

SANI-TRANS-P200-innen-gerade

Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

Kostenträger Checkliste

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

    Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

    • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
    • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
    • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
    • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
    • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
    • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
    • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
    • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

    Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

     

    Lift außen/innen Modell Kosten
    Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
    Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
    Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
    Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
    Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
    Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
    Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
    Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

    Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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