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Treppenlift: Pflegekassenzuschuss - Infos & Antrag

Anders als viele denken, beteiligt sich nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegeversicherung an einem Treppenlift - und das auch nur indirekt über den Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Dieser beträgt 4.000 € pro Person und wird ab Pflegegrad 1 gewährt.

Rollstuhlfahrer

    Wann zahlt die Pflegeversicherung?

    Treppenlifte sind keine Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel und werden nicht direkt von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst. Die Finanzierung muss über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgen. Dieser wird einmalig in Höhe von 4.000 € pro Person und maximal 16.000 € pro Haushalt gewährt. Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten ist ein bestehender Pflegegrad (Pflegegrad 1 oder höher). Der "Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes" ist formlos, am besten schriftlich, bei der zuständigen Versicherung (z. B. AOK, DAK, Barmer, IKK, TK) zu stellen.

    • Pflegegrad als Voraussetzung
    • formloser Antrag
    • Kostenvoranschlag mit einreichen
    • keine direkte Kostenbeteiligung
    • 4.000 € Zuschuss pro Person
    • maximal 16.000 € pro Haushalt

    Kostensloses Musterschreiben

    Laden Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunter, fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und beantragen Sie daraufhin einen Treppenlift-Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Versicherung Ihrer Angehörigen (z. B. der AOK, Barmer oder DAK).

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    Pflegekassenzuschuss: der Ablauf

    Schritt 1: Kostenvoranschlag einholen

    Fordern Sie in einem ersten Schritt einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift samt Einbau an. Diese Kosten führen Sie in Ihrem späteren Antragsschreiben mit auf. Nur so kann die Pflegeversicherung sehen, ob die Kosten verhältnismäßig sind.

    Schritt 2: Antrag stellen

    Stellen Sie nun einen Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Versicherung. Erklären Sie im Anschreiben, wieso der Treppenlift notwendig ist und die Wohnsituation verbessert. Fügen Sie auch den Kostenvoranschlag der Treppenlift-Firma bei.

    Schritt 3: Entscheidung abwarten

    Warten Sie den Entscheid der Pflegekasse ab, bevor Sie den Treppenlift-Anbieter mit dem Einbau beauftragen. Sollte die Pflegekasse Ihren Antrag nicht stattgeben, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder andere Kostenträger zu prüfen.

    Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?

    Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?

    Überregionale Fördermittel

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    Pflegekassenzuschuss

    Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € / Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

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    KfW-Förderung

    Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert der Staat den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss sowie einem Förderkredit.

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    Sozialhilfe

    Ist kein anderer Kostenträger zuständig und der Lift medizinisch notwendig, können finanzielle Bedürftige vom Sozialamt unterstützt werden. 

    Kostenträger bei Unfallfolgen

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    Berufsgenossenschaft

    Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

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    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Maßnahmen, sofern diese infolge eines Arbeitsunfalls notwendig werden.

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    Haftpflichtversicherung

    Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss oft die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen.

    Regionale Fördermittel

    In vielen Regionen Deutschlands stehen Ihnen Fördermittel auf Landesebene oder Stadtebene zu. Teilweise, aber nicht immer, können diese mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Prüfen Sie die Möglichkeiten frühzeitig und informieren Sie sich weiterführend bei den zuständigen Stellen.

    Rollstuhlfahrer

    Kostenträger Checkliste

    Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

    In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

      Ihre Vorteile

      Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

      • Neue & gebrauchte Treppenlifte
      • Verschiedene Hersteller
      • Lokale Fachhändler in Deutschland
      • Angebote inkl. Einbau / Montage
      • Kostenlose Beratung
      • Machbarkeitscheck vor Ort
      • Treppenlifte zur Miete
      • Innenlifte / Außenlifte
      • Modelle für Kurven + gerade Treppen
      • Einbau im Mehrfamilienhaus
      • Lösungen für Wendeltreppen
      • Innen- und Außenläufer

      FAQ - Antworten auf häufige Fragen

      Treppenlifte stellen eine äußerst wertvolle Entlastung für Angehörige, pflegendes Personal und die gesamte Familie etc. dar. Treppenlifte müssen eingebaut werden und sind Qualitätsprodukte, welche auf die jeweilige Anforderung des Kunden zugeschnitten werden.

      Einen Pauschalpreis für Treppenlifte gibt es nicht, weshalb ein Zuschuss für Treppenlifte bzw. eine Förderung für Treppenlifte meist sehr vorteilhaft ist. Wer sich mit der Anschaffung eines modernen Treppenlift-Systems auseinandersetzt, sollte dabei unbedingt nachfolgende Fragestellungen klären.

      • Wie groß ist das jeweilige Haus bzw. die jeweilige Wohnung – kann ein Treppenlift überhaupt problemlos vor Ort montiert bzw. installiert werden?
      • Wie hoch und breit ist die jeweilige Treppe/Stiege?
      • Wie schwer ist die zu befördernde Person?
      • Besitzt die Treppe eine besondere Form (z.B. Spindeltreppe)?
      • Wie hoch ist die jeweilige Deckenwand, wo sich die Treppe/Stiege befindet?
      • Mit welchen Preisen & Kosten für Treppenlifte (Anschaffung, Einbau und Montage) kann man insgesamt rechnen?
      • Welche Förderungen & Zuschüsse für Treppenlifte kann man für Finanzierung nutzen?
      • Welcher Treppenlift passt am besten zur individuellen Situation vor Ort?

      Nein, die Krankenkasse beteiligt sich nicht direkt an den Treppenlift-Kosten, weil Treppenlifte keine Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis sind. Kostenträger, wenn auch indirekt, ist die Pflegeversicherung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

      Grundsätzlich gilt: Selbst für schmale Treppen und Treppen mit einem hohen Steigungswinkel gibt es Lösungen. Ab 70 cm Treppenbreite ist der Einbau fast immer realisierbar. Zudem schaffen Treppenlifte Steigungen von bis zu 75°. Wichtig ist jedoch, die baurechtlichen Anforderungen (im Mehrfamilienhaus und öffentlichen Raum) zu beachten. Maßgeblich ist, dass die Mindestlaufbreite von 1 m sowie die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden. 

       

      Lift außen/innen Modell Kosten
      Sitz-Treppenlift innen gerade € 3.500 – 10.000
      Sitz-Treppenlift innen gebogen / mit Kurve € 7.500 – 15.000
      Sitz-Treppenlift außen gerade € 4.000 – 10.000
      Sitz-Treppenlift außen gebogen / mit Kurve € 8.000 – 16.000
      Hängelift / Deckenlift außen & innen gerade € 7.500 – 11.000
      Hängelift / Deckenlift außen & innen kurvig / leicht gebogen € 11.000 – 20.000
      Plattform-Treppenlift außen & innen gerade € 10.000 – 15.000
      Plattform-Treppenlift außen & innen gebogen / mit Kurve € 12.000 – 20.000
      Hublift außen & innen bis 180 cm € 5.000 – 14.000
      Hublift außen & innen ab 180 cm ab € 15.000

      Nein, für den Einbau eines Treppenlifts ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung notwendig. Treppenlifte sind keine Aufzüge und daher nicht genehmigungspflichtig. Zudem ist die Geschwindigkeit auf maximal 0,15 m pro Sekunde begrenzt. Für den Einbau in öffentlichen Gebäuden muss allerdings ein „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

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      Heike Bielenstedt
      Fachberaterin Barrierefreiheit

      Heike Bielenstedt

      Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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