Treppenlift: Pflegekassenzuschuss - Infos & Antrag
Anders als viele denken, beteiligt sich nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegeversicherung an einem Treppenlift - und das auch nur indirekt über den Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Dieser beträgt 4.000 € pro Person und wird ab Pflegegrad 1 gewährt.
Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Treppenlifte sind keine Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel und werden nicht direkt von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst. Die Finanzierung muss über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgen. Dieser wird einmalig in Höhe von 4.000 € pro Person und maximal 16.000 € pro Haushalt gewährt. Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten ist ein bestehender Pflegegrad (Pflegegrad 1 oder höher). Der "Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes" ist formlos, am besten schriftlich, bei der zuständigen Versicherung (z. B. AOK, DAK, Barmer, IKK, TK) zu stellen.
Kostensloses Musterschreiben
Laden Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunter, fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und beantragen Sie daraufhin einen Treppenlift-Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Versicherung Ihrer Angehörigen (z. B. der AOK, Barmer oder DAK).
Pflegekassenzuschuss: der Ablauf
Schritt 1: Kostenvoranschlag einholen
Fordern Sie in einem ersten Schritt einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift samt Einbau an. Diese Kosten führen Sie in Ihrem späteren Antragsschreiben mit auf. Nur so kann die Pflegeversicherung sehen, ob die Kosten verhältnismäßig sind.
Schritt 2: Antrag stellen
Stellen Sie nun einen Antrag auf Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Versicherung. Erklären Sie im Anschreiben, wieso der Treppenlift notwendig ist und die Wohnsituation verbessert. Fügen Sie auch den Kostenvoranschlag der Treppenlift-Firma bei.
Schritt 3: Entscheidung abwarten
Warten Sie den Entscheid der Pflegekasse ab, bevor Sie den Treppenlift-Anbieter mit dem Einbau beauftragen. Sollte die Pflegekasse Ihren Antrag nicht stattgeben, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder andere Kostenträger zu prüfen.
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?
Überregionale Fördermittel
Kostenträger bei Unfallfolgen
Regionale Fördermittel
In vielen Regionen Deutschlands stehen Ihnen Fördermittel auf Landesebene oder Stadtebene zu. Teilweise, aber nicht immer, können diese mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Prüfen Sie die Möglichkeiten frühzeitig und informieren Sie sich weiterführend bei den zuständigen Stellen.