Unsere Partnerportale

Treppenlift bei Schwerbehinderung: GdB, Merkzeichen und wer zahlt

Das Versorgungsamt zahlt keinen Treppenlift. Es stellt fest, wie hoch Ihr Grad der Behinderung (GdB) ist und welche Merkzeichen Sie haben. Das Geld kommt von anderen Stellen. Mit Pflegegrad gibt die Pflegekasse bis 4.180 € je Person. Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung, und wer berufstätig ist, fragt bei Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit. Ein GdB ab 50 oder die Merkzeichen G und aG öffnen einige Landesprogramme, und jeder festgestellte GdB bringt einen Steuer-Pauschbetrag.

Rollstuhlfahrer

Das Wichtigste in Kürze

Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Gutschein für einen Treppenlift. Er ist ein Nachweis. Welche Stelle zahlt, hängt davon ab, warum Sie den Lift brauchen, ob Sie berufstätig sind, ob Sie einen Pflegegrad haben und wo Sie wohnen. Einige Stellen gehen anderen vor. Die Pflegekasse zahlt nur nachrangig, das Sozialamt zuletzt.

Direkt zu: Wegweiser · Versorgungsamt · GdB und Merkzeichen · Wer zahlt · Steuer · GdB beantragen · Fragen

  • Versorgungsamt: stellt GdB und Merkzeichen fest, zahlt keinen Lift
  • Pflegekasse: bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1
  • Arbeitsunfall: Unfallversicherung geht der Pflegekasse vor
  • Hessen: Zuschuss ab GdB 50 oder Pflegegrad 2
  • Steuer: Pauschbetrag 384 € bis 7.400 € im Jahr

Wer zahlt bei mir? Der Wegweiser

Beantworten Sie sechs kurze Fragen. Der Wegweiser zeigt dann, welche Stellen für Sie in Frage kommen, in der Reihenfolge, in der Sie dort fragen sollten. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Wegweiser: Welche Stellen zahlen bei mir?

Stand 29.10.2026. Der Wegweiser ersetzt keine Beratung und keinen Bescheid. Er zeigt, wo Sie fragen sollten.

Merkzeichen im Ausweis (falls vorhanden):
3. Arbeiten Sie, oder wollen Sie wieder arbeiten?
4. Warum brauchen Sie den Lift?
Sie wohnen
6. Einkommen

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Was das Versorgungsamt macht und was nicht

Das Versorgungsamt ist die Behörde, die auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung feststellt (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Im selben Verfahren stellt es auch Merkzeichen fest, etwa G oder aG (§ 152 Abs. 4 SGB IX). Ab einem GdB von 50 stellt es auf Antrag den Schwerbehindertenausweis aus (§ 152 Abs. 5 SGB IX). Wie die Behörde heißt, bestimmt jedes Land. Mal ist es das Versorgungsamt, mal ein Landesamt, ein Landratsamt oder die Stadt.

Einen Zuschuss für den Treppenlift zahlt das Versorgungsamt aus dem Schwerbehindertenrecht nicht. Ohne den Bescheid des Versorgungsamts kommen Sie an einige Förderungen aber nicht heran.

Es gibt eine Ausnahme. Haben Sie die Behinderung durch eine Gewalttat, eine Schutzimpfung, als Kriegsopfer oder im Zivildienst erlitten, gilt die Soziale Entschädigung (§ 1 SGB XIV). Zuständig ist dafür oft dieselbe Landesbehörde wie für den GdB. Dann kann es auch Geld für den Umbau der Wohnung geben. Mehr dazu unten unter Soziale Entschädigung.

Versorgungsamt: Was es macht und was nicht

Nach § 152 SGB IX. Der Name der Behörde unterscheidet sich je nach Land.

Das macht das Versorgungsamt

  • stellt fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der GdB ist
  • stellt Merkzeichen fest, etwa G, aG, H oder B
  • stellt ab GdB 50 den Schwerbehindertenausweis aus
  • ist in der Regel auch die Behörde für die Soziale Entschädigung

Das macht es nicht

  • zahlt keinen Zuschuss für einen Treppenlift aus dem Schwerbehindertenrecht
  • legt keinen Pflegegrad fest, das macht die Pflegekasse
  • prüft nicht, ob Sie einen Lift brauchen
  • vermittelt keine Fachbetriebe

GdB und Merkzeichen: Wofür sie beim Treppenlift zählen

Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Grundlage der Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung). Merkzeichen stehen auf dem Ausweis und beschreiben bestimmte Einschränkungen. Für den Treppenlift zählen vor allem diese:

Merkzeichen und ihre Bedeutung für den Treppenlift
MerkzeichenBedeutungWichtig für den Treppenlift
GErheblich gehbehindert: Wege im Ort, die man üblicherweise zu Fuß geht, nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren (§ 229 Abs. 1 SGB IX)Im Saarland höhere Förderung (bis 7.500 € statt 5.000 € für Einzelmaßnahmen)
aGAußergewöhnlich gehbehindert: außerhalb des Autos dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung unterwegs, entspricht mindestens GdB 80 (§ 229 Abs. 3 SGB IX)Im Saarland höhere Förderung. Wer auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht oft einen Plattformlift statt eines Sitzlifts
HHilflos: dauernd fremde Hilfe bei häufigen Verrichtungen des Alltags (§ 33b Abs. 3 EStG)Steuer: Pauschbetrag 7.400 € im Jahr. Pflegegrad 4 oder 5 steht dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 EStDV)
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 229 Abs. 2 SGB IX)Keine Bedeutung für die Förderung
GdB 50 (Ausweis)Schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX), Ausweis auf AntragVoraussetzung in Hessen (oder Pflegegrad 2), Brandenburg, für die L-Bank-Anpassungsförderung in Baden-Württemberg und beim Inklusionsamt

Bei der Pflegekasse spielen GdB und Merkzeichen keine Rolle. Dort zählt nur der Pflegegrad. Unfallversicherung, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit prüfen ebenfalls selbst, ob Sie den Lift wegen Ihrer Behinderung brauchen. Einen Ausweis verlangen sie dafür nicht.

Landesprogramme mit GdB- oder Merkzeichen-Bedingung

Einige Länder knüpfen ihre Förderung an einen festgestellten GdB, an den Schwerbehindertenausweis oder an Merkzeichen. Stand der Angaben ist der 29.10.2026. Alle Programme verlangen den Antrag vor dem Auftrag an den Fachbetrieb.

Landesprogramme, bei denen GdB oder Merkzeichen zählen (Stand 29.10.2026)
LandBedingungWas es gibtDarauf achten
HessenGdB ab 50 oder Pflegegrad ab 2 im Haushalt, selbst genutztes EigentumZuschuss bis 50 %, für einen Lift höchstens 6.500 €Zuschuss der Pflegekasse wird angerechnet. Kein Baubeginn vor der Bewilligung.
BrandenburgKopie des Schwerbehindertenausweises und Bestätigung der Behindertenberatungsstelle; Mieter mit Erklärung des VermietersZuschuss bis 14.000 € für Hilfen, die Höhen überwindenOb die Pflegekasse angerechnet wird, vorher bei der ILB fragen.
Baden-WürttembergSchwerbehinderung, selbst genutztes EigentumZinsverbilligtes L-Bank-Darlehen bis 50.000 € auch ohne Kauf oder BauDie L-Bank rechnet mit mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung.
BayernBehinderung nachgewiesen durch Bescheid, Ausweis oder ärztliches Attest; EinkommensgrenzenLeistungsfreies Darlehen bis 10.000 €Antrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Kein Rechtsanspruch.
SaarlandMerkzeichen G oder aG oder Pflegegrad (sonst ab 60 Jahren); EinkommensgrenzenEinzelmaßnahmen bis 7.500 € (sonst bis 5.000 €)Leistungen der Pflegekasse werden angerechnet. Ob Zuschuss oder Darlehen, ist nicht bestätigt.

In den anderen Ländern hängt die Förderung nicht am GdB, sondern an Einkommen, Alter oder Eigentum. Die Übersicht aller Länder finden Sie unter Regionale Zuschüsse.

Zusammengeklappter Plattformlift an der Wand am Fuß einer hellen Innentreppe, darunter die Beschriftung Plattformlift im Innenbereich
Wer auf den Rollstuhl angewiesen ist, braucht meist einen Plattformlift. Er kostet mehr als ein Sitzlift. Umso wichtiger ist es, alle Geldquellen zu kennen.

Wer zahlt den Treppenlift? Die Stellen im Überblick

In dieser Reihenfolge zahlen die Stellen

Die obere Stelle geht der unteren vor. Landesprogramm, KfW-Kredit und Steuer kommen unabhängig davon hinzu.

  1. Unfallversicherung oder Soziale Entschädigungwenn ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Gewalttat oder ein Impfschaden die Ursache ist (§ 13 Abs. 1 SGB XI)
  2. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, danach Inklusionsamtwenn Sie den Lift für den Weg zur Arbeit brauchen; die Rentenversicherung nur bis zur Haus- oder Wohnungstür und nicht bei Arbeitsunfall (§ 49 SGB IX, § 12 SGB VI, § 22 SchwbAV)
  3. Pflegekassebei Pflegegrad 1 bis 5, bis 4.180 € je Person, ausdrücklich nachrangig (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
  4. Eingliederungshilfe und Sozialamtwenn sonst niemand zahlt und das eigene Geld nicht reicht (§ 91 SGB IX, §§ 63, 64e SGB XII)

Sie müssen nicht selbst klären, welche Stelle zuständig ist. Stellen Sie den Antrag bei einem Rehabilitationsträger, etwa der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit. Ist er nicht zuständig, muss er den Antrag innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten (§ 14 Abs. 1 SGB IX). Für die Pflegekasse gilt § 14 SGB IX nicht. Stellen Sie dort am besten einen eigenen Antrag. Landet er bei der falschen Stelle, wird er weitergeleitet (§ 16 SGB I).

Pflegekasse: bis 4.180 € bei Pflegegrad

Hat die Person, die den Lift braucht, einen Pflegegrad von 1 bis 5, zahlt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gibt es bis 4.180 € je Person und höchstens 16.720 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das Gesetz nennt den Zuschuss ausdrücklich „subsidiär“, also nachrangig. Ist eine Unfallversicherung oder die Soziale Entschädigung zuständig, zahlt zuerst sie (§ 13 Abs. 1 SGB XI). Den KfW-Kredit 159 gibt es nicht für dieselbe Maßnahme, die die Pflegekasse bezuschusst, wohl aber für andere Umbauten mit eigener Rechnung. Wie der Antrag abläuft, steht unter Pflegekassenzuschuss und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Unfallversicherung nach einem versicherten Unfall

Brauchen Sie den Lift wegen eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Unfallkasse ist auch zuständig nach Unfällen in Schule, Kita oder Hochschule, im öffentlichen Ehrenamt und bei der Pflege eines Angehörigen (§ 2 Abs. 1 SGB VII), siehe Unfallkasse. Sie leistet Wohnungshilfe, wenn wegen des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung der Wohnung nötig ist (§ 41 SGB VII). Sie geht der Pflegekasse vor. Hat ein anderer den Unfall verschuldet, kann auch dessen Haftpflichtversicherung zahlen müssen. Mehr unter Treppenlift nach einem Unfall.

Für den Weg zur Arbeit: Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Inklusionsamt

Sind Sie berufstätig oder wollen es wieder werden, gehört eine behinderungsgerechte Wohnung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Gesetz nennt „die Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang“ (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX).

  • Rentenversicherung: zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen (§ 11 Abs. 1 SGB VI). Sie zahlt nicht, wenn die Unfallversicherung oder die Soziale Entschädigung zuständig ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Ihre Wohnungshilfe reicht nur bis vor die Haus- oder Wohnungstür. Ein Lift an der Außentreppe oder im Treppenhaus kann passen, ein Lift innerhalb der Wohnung nicht.
  • Agentur für Arbeit: springt ein, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (§ 22 Abs. 2 SGB III). Mehr unter Agentur für Arbeit.
  • Inklusionsamt (früher Integrationsamt): kann schwerbehinderten Berufstätigen Geld für eine behinderungsgerechte Wohnung geben (§ 185 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d SGB IX, § 22 SchwbAV), als Zuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen. Es zahlt nur, wenn kein Rehabilitationsträger zuständig ist. In der Praxis sind das laut den Empfehlungen der Inklusionsämter vor allem Beamte und Selbständige.

Gefördert werden nach diesen Empfehlungen nur Umbauten, mit denen Sie ohne fremde Hilfe aus der Wohnung und zur Arbeit kommen. Ein Lift an der Außentreppe oder im Treppenhaus kann also passen. Ein Lift, der nur das Schlafzimmer im Obergeschoss erschließt, in der Regel nicht. Den Antrag stellen Sie vor dem Vertrag mit dem Fachbetrieb. Wie Arbeitgeber gefördert werden, lesen Sie unter Treppenlift und Beruf.

Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum

Menschen mit einer wesentlichen Behinderung können Eingliederungshilfe bekommen (§ 99 SGB IX). Dazu gehören Leistungen für Wohnraum, ausdrücklich auch für den Umbau und die Ausstattung von Wohnraum, der den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht (§ 77 Abs. 1 SGB IX, § 113 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX). Die Eingliederungshilfe kommt erst, wenn niemand sonst zahlt (§ 91 Abs. 1 SGB IX). Das Amt prüft Einkommen und Vermögen. Vom Vermögen bleibt ein Betrag bis 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße geschützt (§ 139 SGB IX). Welche Stelle die Eingliederungshilfe zahlt, regelt jedes Land. Fragen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nach.

Sozialamt: Hilfe zur Pflege bei geringem Einkommen

Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht und können Sie den Rest nicht selbst zahlen, fragen Sie beim Sozialamt nach Hilfe zur Pflege. Sie umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 64e SGB XII), und zwar schon ab Pflegegrad 1 (§ 63 Abs. 2 SGB XII). Die Pflegekasse geht dem Sozialamt vor (§ 13 Abs. 3 SGB XI). Mehr unter Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Soziale Entschädigung, früher Kriegsopferfürsorge

Seit 2024 regelt das SGB XIV die Soziale Entschädigung. Sie gilt für Menschen, die durch eine Gewalttat, die Auswirkungen der beiden Weltkriege, den Zivildienst oder eine Schutzimpfung gesundheitlich geschädigt wurden (§ 1 Abs. 2 SGB XIV). Geschädigte bekommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX (§§ 63, 66 SGB XIV). Dazu gehört auch Geld für den Umbau der Wohnung. Die Entschädigung geht der Pflegekasse vor (§ 13 Abs. 1 SGB XI). Den Antrag stellen Sie bei der Stelle für Soziale Entschädigung Ihres Landes.

Immer möglich: KfW-Kredit 159

Unabhängig von GdB und Pflegegrad können Eigentümer und Mieter den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW beantragen, bis 50.000 € je Wohneinheit. Für dieselbe Maßnahme, die die Pflegekasse bezuschusst, gibt es ihn nicht. Für andere Umbauten mit eigener Rechnung geht es. Der Antrag läuft über Ihre Bank, bevor Sie den Auftrag erteilen. Der Zuschuss 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an. Mehr unter KfW-Förderung.

Steuer: Behinderten-Pauschbetrag und Treppenlift

Mit einem festgestellten GdB von mindestens 20 steht Ihnen der Behinderten-Pauschbetrag zu (§ 33b EStG). Er ist für laufende Kosten gedacht: Hilfe im Alltag, Pflege, mehr Wäsche. Seine Höhe richtet sich nach dem GdB:

Behinderten-Pauschbetrag je Jahr (§ 33b Abs. 3 EStG)
FestgestelltPauschbetrag
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €
Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4 oder 57.400 €

Der Treppenlift ist damit nicht abgegolten. Die Kosten können Sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastung angeben (§ 33 EStG). Das Finanzamt zieht davon eine zumutbare Belastung ab, die von Einkommen und Familienstand abhängt. Welche Belege das Finanzamt sehen will, steht unter Treppenlift steuerlich absetzen.

GdB beantragen: So gehen Sie vor

Einen GdB brauchen Sie nicht für jede Förderung. Für die Pflegekasse reicht der Pflegegrad. Sinnvoll ist der Antrag, wenn Sie ein Landesprogramm mit GdB-Bedingung nutzen wollen, wenn Sie berufstätig sind und das Inklusionsamt fragen möchten, oder wegen der Steuer.

  1. Zuständige Stelle findenMeist heißt sie Versorgungsamt. Je nach Land kann es auch ein Landesamt, das Landratsamt oder die Stadt sein.
  2. Antrag ausfüllenNennen Sie alle Erkrankungen und alle Ärzte und Kliniken, die Sie behandeln. Legen Sie vorhandene Befunde bei.
  3. Merkzeichen ankreuzenG, aG, H oder B beantragen Sie im selben Antrag mit. Das Amt prüft sie im selben Verfahren.
  4. Bescheid prüfenSind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen.
  5. Ausweis ab GdB 50Mit dem Bescheid beantragen Sie den Ausweis. Dafür reicht meist ein aktuelles Foto.

Sind Sie berufstätig und beantragen die Schwerbehinderung, muss das Amt grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Braucht es ein Gutachten, 2 Wochen nach dessen Eingang (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Sonst hängt die Dauer laut Versorgungsamt Berlin davon ab, wie vollständig der Antrag ist und wie schnell die angegebenen Ärzte antworten. Warten Sie mit den übrigen Anträgen, etwa bei der Pflegekasse, deshalb nicht auf den Bescheid.

Ein Angebot für Ihren Antrag

Für fast jeden Antrag brauchen Sie ein schriftliches Angebot eines Fachbetriebs, also einen Kostenvoranschlag. Pflegekasse, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Inklusionsamt und Länder wollen es sehen. Beantworten Sie unten ein paar Fragen zu Ihrer Treppe. Wir vermitteln einen Fachbetrieb aus Ihrer Region, der kostenlos und unverbindlich ein Angebot erstellt.

Treppenlift konfigurieren

Erfolgreich: Wer möchte das Angebot erhalten?

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Bielenstedt, Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit
Tel: 0800 723 60 19
Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 9–12 Uhr

Häufige Fragen zum Treppenlift bei Schwerbehinderung

Unsere Partnerfirmen

Kostenvoranschlag als Voraussetzung für Kostenbeteiligung

In der Regel muss einem Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zögern Sie nicht und fordern Sie direkt bis zu drei Angebote lokaler Partnerfirmen an - inklusive Beratung, Machbarkeitscheck, Einbau / Montage und Gewährleistung.

    Ihre Vorteile

    Wir leiten Ihre Anfrage an zertifizierte Fachhändler der großen Treppenlift-Marken wie Lifta, Hiro, TKE und Acorn in Ihrer Region weiter. Sie erhalten also die Möglichkeit, Angebote miteinander zu vergleichen. Mit Ihren Daten gehen wir streng vertraulich und gemäß der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen um - versprochen!

    • Neue & gebrauchte Treppenlifte
    • Verschiedene Hersteller
    • Lokale Fachhändler in Deutschland
    • Angebote inkl. Einbau / Montage
    • Kostenlose Beratung
    • Machbarkeitscheck vor Ort
    • Treppenlifte zur Miete
    • Innenlifte / Außenlifte
    • Modelle für Kurven + gerade Treppen
    • Einbau im Mehrfamilienhaus
    • Lösungen für Wendeltreppen
    • Innen- und Außenläufer

    FAQ - Antworten auf häufige Fragen

    Heike-Bielenstedt-Profil-circle

    Heike Bielenstedt
    Fachberaterin Barrierefreiheit

    Heike Bielenstedt

    Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und betreut die Inhalte auf allen unseren Portalen fachlich - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.de, treppenlift-pflegekasse.de, rollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

    Gratis Newsletter

    Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wertvolle Zusatzinformationen rund ums Thema Barrierefreiheit - kostenlos und unverbindlich, versprochen.

    Treppenlifte Förderung Treppenlift Föderung
    4.8 von 5 1 basierend auf 187 Bewertungen
    Preis: €2500 Verfügbar
    Nach oben scrollen