Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse
Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche, breitere Türen. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt für solche Umbauten bis zu 4.180 € von der Pflegekasse. Das gilt pro Maßnahme, und Ihr Einkommen spielt keine Rolle. Unten lesen Sie, was dazuzählt, wie oft es das Geld gibt und wie Sie den Antrag stellen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Das Gesetz meint damit Umbauten und fest eingebaute Hilfen in der Wohnung. Sie müssen eines bewirken: Die Pflege zu Hause wird erst möglich, sie wird deutlich leichter, oder Sie kommen wieder besser allein zurecht. Nachzulesen in § 40 Absatz 4 SGB XI.
Auf den Preis oder den Aufwand kommt es dabei nicht an. Die Kasse fragt, was der Umbau in Ihrem Alltag ändert. Wenn Sie ohne Hilfe nicht mehr nach oben kommen, ist ein Treppenlift eine solche Maßnahme. Ein neues Bad, weil das alte in die Jahre gekommen ist, zählt nicht.
Die Pflegekasse gibt höchstens 4.180 € je Maßnahme dazu. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Oder Sie nehmen weitere Hilfen dazu, mehr dazu weiter unten.
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Laden Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunter, fordern Sie einen Kostenvoranschlag an und beantragen Sie daraufhin einen Treppenlift-Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Versicherung Ihrer Angehörigen (z. B. der AOK, Barmer oder DAK).
Beispiele: Was die Pflegekasse bezuschusst
Eine feste Liste gibt es nicht. Der GKV-Spitzenverband hat zwar ein Verzeichnis möglicher Maßnahmen. Er schreibt aber ausdrücklich dazu, dass es „keine Positivliste“ ist. Auch ein Umbau, der dort fehlt, kann also bezahlt werden. Typische Beispiele:
| Bereich | Typische Maßnahmen |
|---|---|
| Treppe und Etagen | Treppenlift (Sitz-, Steh- oder Plattformlift), Hublift, Homelift, zweiter Handlauf |
| Eingang | fest eingebaute Rampe, Absenken von Stufen, automatischer Türantrieb |
| Türen und Flure | Türverbreiterung, Schwellen entfernen, Schiebetür statt Drehtür |
| Bad | bodengleiche Dusche statt Wanne, unterfahrbares Waschbecken, Wasseranschlüsse für ein Bad im Erdgeschoss |
| Küche und Wohnräume | absenkbare Hängeschränke, unterfahrbare Arbeitsfläche, Fenstergriffe in Sitzhöhe |
Eine Bedingung gilt immer: Umgebaut wird die Wohnung, in der Sie tatsächlich leben und gepflegt werden. Das darf eine Mietwohnung sein. Es darf auch die Wohnung Ihrer Kinder sein, wenn Sie dort wohnen und versorgt werden.
Was nicht bezahlt wird
- Reine Modernisierung: neue Fliesen, ein schöneres Bad, eine neue Küche, wenn das mit der Pflege nichts zu tun hat.
- Was ohnehin Standard ist: Ausstattung, die in jede Wohnung gehört.
- Pflegeheim und betreutes Wohnen mit stationärer Pflege: Dort gibt es keine Pflege zu Hause.
- Bewegliche Hilfsmittel: Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung oder Rollator bezahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel. Das kommt zum Zuschuss hinzu und ersetzt ihn nicht.
- Umbauten, die schon fertig sind: Wer zuerst baut und danach beantragt, geht leicht leer aus.
Wie oft gibt es den Zuschuss?
Nicht einmal im Leben, sondern einmal je Pflegesituation
Nicht nur einmal im Leben. Die 4.180 € sind kein Betrag, der für das ganze Leben reichen muss.
Die Pflegekasse fasst alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, zu einer Maßnahme zusammen. Brauchen Sie gleichzeitig Treppenlift, Haltegriffe und eine breitere Tür, teilen sich diese drei die 4.180 €. Ändert sich Ihre Pflegesituation später nachweislich, sieht es anders aus. Etwa wenn Sie nach einem Sturz nicht mehr sicher stehen können. Dann ist für die jetzt nötigen Umbauten ein neuer Zuschuss möglich. So steht es in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands (Fassung 30.09.2024).
Ein typischer Fall:
Eine Frau mit Pflegegrad 2 lässt 2025 einen Treppenlift einbauen und erhält 4.180 €. Zwei Jahre später ist sie weniger beweglich und kommt nicht mehr in die Badewanne. Für den Umbau zur bodengleichen Dusche darf sie einen neuen Antrag stellen, weil sich ihre Pflegesituation geändert hat.
Für Sie heißt das: Beantragen Sie alles, was Sie jetzt brauchen, in einem Antrag. Was erst später nötig wird, beantragen Sie später.
So funktioniert „einmal je Pflegesituation“
Beispielverlauf: Zuschuss 1 und Zuschuss 2 für dieselbe Person
- Antrag 1
Treppenlift, Haltegriffe und breitere BadtürAlles, was jetzt nötig ist, zählt zusammen als eine Maßnahme.
bis 4.180 € - Später
Die Pflegesituation ändert sichZum Beispiel nach einem Sturz: Die Badewanne geht nicht mehr. Die Änderung muss nachweisbar sein (etwa durch Arzt oder Pflegedienst).
- Antrag 2
Bodengleiche DuscheFür den jetzt nötigen Umbau gibt es einen neuen Zuschuss.
erneut bis 4.180 €
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Wohnen zwei oder mehr Menschen mit Pflegegrad in derselben Wohnung, kann jeder von ihnen für einen gemeinsam genutzten Umbau bis zu 4.180 € bekommen. Bei einem Ehepaar sind das bis zu 8.360 €. Mehr als 16.720 € je Maßnahme gibt es nicht, das entspricht vier Personen. Leben mehr als vier Anspruchsberechtigte zusammen, teilen sich die Pflegekassen den Höchstbetrag anteilig.

Rechenbeispiele
| Posten | Treppenlift gerade (Beispiel) | Kurvenlift für ein Ehepaar (Beispiel) |
|---|---|---|
| Kosten laut Angebot | 6.500 € | 11.000 € |
| Zuschuss Pflegekasse | − 4.180 € (1 Person) | − 8.360 € (2 Personen mit Pflegegrad) |
| Eigenanteil | 2.320 € | 2.640 € |
Die Kosten sind Beispielwerte aus den üblichen Spannen (gerader Sitzlift innen 3.500–10.000 €). Was Ihre Treppe kostet, wissen Sie erst, wenn ein Angebot vorliegt.
Zuschuss-Rechner: Was zahlt die Pflegekasse, was bleibt bei Ihnen?
Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI – bis 4.180 € je Person und Maßnahme, höchstens 16.720 € je Maßnahme, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Weitere Hilfen (Landesprogramme, Steuer) sind nicht eingerechnet. Unverbindliche Beispielrechnung.
Antrag: So gehen Sie vor
Der Antrag auf einen Blick
Reihenfolge einhalten: erst Zusage, dann Auftrag
- Pflegegradab Pflegegrad 1; ggf. zuerst beantragen
- Kostenvoranschlagschriftlich, beim Treppenlift nach Aufmaß vor Ort
- Antragformlos, schriftlich, mit Begründung und Angebot
- EntscheidungDie Kasse muss entscheiden innerhalb von
3 Wochen
(mit Gutachten 5 Wochen) - Umbau & Rechnungerst nach der Zusage beauftragen, dann Rechnung einreichen
Frist verpasst? Meldet sich die Kasse nicht rechtzeitig mit einem triftigen Grund, gilt der Zuschuss als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Notieren Sie das Eingangsdatum Ihres Antrags.
Schritt 1: Pflegegrad klären
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Haben Sie noch keinen, beantragen Sie zuerst Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Sprechen Sie beim Termin mit dem Gutachter die Treppe oder das Bad gleich selbst an. Empfiehlt er einen Umbau, gilt das laut GKV-Spitzenverband als Antrag. Stellen Sie trotzdem einen eigenen schriftlichen Antrag mit Kostenvoranschlag, dann ist das Eingangsdatum klar.
Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen
Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen. Bei einem Treppenlift misst der Fachbetrieb dafür vor Ort aus. Den Kostenvoranschlag legen Sie dem Antrag bei. Wenn Sie zwei Angebote haben, können Sie Preise vergleichen und der Kasse bei Rückfragen erklären, warum Sie sich für eines entschieden haben.
Schritt 3: Antrag stellen, und zwar vor dem Umbau
Der Antrag braucht keine bestimmte Form. Am sichersten schicken Sie ihn schriftlich. Viele Kassen haben ein eigenes Formular, Pflicht ist es nicht. Schreiben Sie kurz, welches Problem der Umbau löst. Genau das prüft die Kasse.
Mustertext (zum Anpassen):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Ich habe Pflegegrad [X].
Mein Schlafzimmer und das Bad sind oben im Obergeschoss. Seit [Monat/Jahr] komme ich die Treppe nur noch hoch, wenn mich jemand stützt, und ich habe Angst zu stürzen. Mit einem Treppenlift könnte ich wieder ohne fremde Hilfe in mein Schlafzimmer und ins Bad gehen.
Den Kostenvoranschlag lege ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]“
Schritt 4: Entscheidung abwarten
Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Braucht sie ein Gutachten, hat sie 5 Wochen Zeit. Hält sie die Frist nicht ein und nennt Ihnen keinen triftigen Grund schriftlich, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Schreiben Sie sich deshalb auf, an welchem Tag Ihr Antrag bei der Kasse eingegangen ist.
Schritt 5: Umbau und Rechnung
Den Auftrag erteilen Sie erst, wenn die Zusage da ist. Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnung ein. Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie das Geld auf Wunsch direkt an den Fachbetrieb überweist.
Wohnen Sie zur Miete? Sprechen Sie den Umbau vorher mit Ihrem Vermieter ab. Für Umbauten, die Menschen mit Behinderung die Nutzung der Wohnung ermöglichen, haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Erlaubnis (§ 554 BGB). Die Pflegekasse kümmert sich darum nicht. Das klären Sie selbst mit dem Vermieter.
Fünf Fehler, die Geld kosten
- Erst bauen, dann beantragen. Der Antrag kommt vor den Auftrag.
- Den Antrag zu knapp begründen. „Treppenlift gewünscht“ reicht nicht. Schreiben Sie, was ohne den Umbau nicht mehr geht.
- Umbauten aufteilen, die gleichzeitig nötig sind. Die Kasse wertet sie trotzdem als eine Maßnahme. Getrennte Anträge bringen kein zusätzliches Geld.
- Den zweiten Anspruch im Haushalt vergessen. Hat Ihr Partner auch einen Pflegegrad, verdoppelt sich der mögliche Zuschuss.
- Andere Hilfen liegen lassen. Dazu der nächste Abschnitt.
Den Zuschuss mit anderen Hilfen kombinieren
Das Geld der Pflegekasse lässt sich mit anderen Hilfen ergänzen:
- Hilfsmittel der Krankenkasse: Duschsitz oder Badewannenlifter bekommen Sie zusätzlich, wenn der Arzt sie verordnet.
- Landesprogramme: Einige Bundesländer fördern den Umbau der Wohnung, oft mit Einkommensgrenzen. → Regionale Zuschüsse nach Bundesland
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, auch für Mieter. Achtung: Für den Treppenlift selbst gibt es den Kredit nicht, wenn die Pflegekasse ihn bezuschusst. Für andere Umbauten mit eigener Rechnung, etwa das Bad, schon. Der frühere KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an. → KfW-Förderung
- Steuer: Ihren Eigenanteil können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. → Treppenlift von der Steuer absetzen
- Unfall oder Berufskrankheit: Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) zuständig. Sie geht der Pflegekasse vor. → Welcher Kostenträger ist zuständig?
Häufige Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Treppenlift: Welcher Kostenträger ist zuständig?
Es gibt herausfordernde Situationen im Leben eines jeden Menschen, in denen man ganz einfach sehr viel leichter zurechtkommt, wenn man die richtige Unterstützung an seiner Seite weiß. So kann es zum Beispiel, für in ihrer täglichen Mobilität eingeschränkte Personen, beim Treppensteigen von entscheidendem Vorteil sein, auf die vollautomatische Unterstützung eines modernen Treppenliftes zurückgreifen zu können. Aus der eigenen Tasche können allerdings nur die wenigsten Menschen einen Treppenlift finanzieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen stehen Betroffenen Zuschüsse zu. Doch wer ist eigentlich zuständig?
Überregionale Fördermittel
Kostenträger bei Unfallfolgen
Regionale Fördermittel
In vielen Regionen Deutschlands stehen Ihnen Fördermittel auf Landesebene oder Stadtebene zu. Teilweise, aber nicht immer, können diese mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Prüfen Sie die Möglichkeiten frühzeitig und informieren Sie sich weiterführend bei den zuständigen Stellen.
